Verhüllungsverbot: „Frauen isolieren sich“

Die Wiener Polizei hat zum Verhüllungsverbot laut eigenen Angaben bisher rund 100 Amtshandlungen durchgeführt, zwei Drittel wegen Burkas oder Niqabs. Die Betroffenen würden sich zum Teil isolieren, so die Dokustelle Islamfeindlichkeit.

Es gebe unter den verschleierten Frauen drei verschiedene Reaktionen auf das Gesetz, sagte Elif Öztürk von der Dokustelle Islamfeindlichkeit im Interview mit „Wien heute“. Zum einen gebe es Frauen, die ihre Verschleierung abgenommen hätten, „was aber für sie eine sehr schwere emotionale Entscheidung war“, so Öztürk. „Zum zweiten gibt es Frauen, die ausgewandert sind, und zum dritten gibt es Frauen, die sich entschlossen haben, nicht mehr rauszugehen und sich eigentlich zu isolieren in der Wohnung.“

Elif Öztürk

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Elif Öztürk

Bei der Dokustelle hätten sich seit Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Monaten eine Handvoll Frauen gemeldet, sagte Öztürk. Die Betroffenen würden sich vom Staat in ihrer Identität angegriffen und nicht anerkannt fühlen, auch wenn sie österreichische Staatsbürgerinnen seien.

Seit 1. Oktober 2017 ist in Österreich das Gesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz) in Kraft. Es gilt an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden.

Polizei gibt keine Interviews

Grundsätzlich gebe es in Wien bzw. Österreich ohnehin nur wenige Frauen, die sich verhüllen würden, stellte Öztürk die Sinnhaftigkeit des Gesetzes infrage. Die Frauen hätten zum Teil Migrationshintergrund, es seien aber auch Konvertitinnen darunter. Die Dokustelle Islamfeindlichkeit ist eine Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung und wurde im Jahr 2014 gegründet. Finanziert wird sie über ehrenamtliche Mitarbeiter und Spenden.

Elif Öztürk

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Zwei Drittel der Amtshandlungen betrafen laut Polizei Burkas oder Niqabs

Seit 1. Oktober gilt das Gesichtsverhüllungsverbot in ganz Österreich. Die Wiener Polizei gibt jedoch keine Interviews mehr dazu und teilte auf Anfrage von „Wien heute“ nur die Zahl der Amtshandlungen mit. Bei zwei Dritteln der 100 Fälle sei es um verschleierte Frauen gegangen, beim Rest um Schals oder Maskierungen, hieß es. Eine genauere Statistik könnte demnächst eine NEOS-Anfrage an den Innenminister bringen.

28-Jährige will Verhüllungsverbot zu Fall bringen

Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind auch Menschen mit Schals vor dem Gesicht vom Verhüllungsverbot betroffen. Bei Kälte sind diese zwar erlaubt, wann es kalt genug ist, bleibt jedoch der Interpretation der Beamten überlassen. Die Gerichte beschäftigen wird der Fall einer Psychologin, die im Oktober 50 Euro Strafe zahlen hätte sollen, weil sie ihren Schal teilweise vor dem Gesicht getragen hat. Doch sie weigerte sich und will das Gesetz mit ihrem Anwalt zu Fall bringen - mehr dazu in 28-Jährige will Verhüllungsverbot zu Fall bringen.

Nora Först

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Die 28-jährige Psychologin Nora Först zieht gegen das Verbot vor Gericht

Nikolaus und Krampus dürfen sich verhüllen

Aktuelle Amtshandlungen wegen Schals, Clownmasken oder anderen Verkleidungen sind nicht bekannt. Allen rund 7.000 Polizisten in Wien steht inzwischen ein „Dienstbehelf“ zur Verfügung, der bisher bekannt gewordene Fälle mit einer Lösung und einer Begründung auflistet. Nicht betroffen vom Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sind Nikolaus und Krampus. Sie fallen unter die Ausnahme - unter die Ausnahme „Tradition“ bzw. „Brauchtumsveranstaltungen“, wie auch schon Halloween-Verkleidungen - mehr dazu in Verhüllungsverbot: Halloween-Kostüme erlaubt.

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