Heumarkt: Volksanwaltschaft kritisiert Stadt

Die Volksanwaltschaft hat die Prüfung zur Neugestaltung des Wiener Heumarkt-Areals abgeschlossen und übt scharfe Kritik an der Stadt. Das Verfahren für das geplante Hochhaus entspreche nicht der Stadtverfassung.

So habe die Stadt mit der Änderung des Flächenwidmungsplans eine Entscheidung getroffen, die ihren eigenen Grundsätzen aus dem Hochhauskonzept widerspreche, kritisierte Volksanwältin Gertrude Brinek in einer Aussendung am Donnerstag. Demnach dürften auf dem Heumarkt-Areal Hochhäuser nur dann errichtet werden, wenn sie einen „außerordentlichen Mehrwert für die Allgemeinheit“ schaffen.

Rendering neues Konzept für Heumarkt

Isay Weinfeld&Sebastian Murr

Am Heumarkt soll ein 66-Meter-Hochhaus gebaut werden

Diesen Mehrwert kann die Volksanwaltschaft aber nicht erkennen. Schließlich gebe es keinen Hinweis darauf, dass der breiten Öffentlichkeit zugängliche, finanzierbare Wohnungen entstehen sollen. „Ganz im Gegenteil“, so Brinek.

Volksanwältin sieht „Wunschwidmung“ für Investor

Außerdem handle es sich um eine anlassbezogene Flächenwidmung, der jahrelange Verhandlungen mit dem Investor vorangegangen seien. „Hier stand das private Interesse vor dem öffentlichen Interesse. Die Raumpläne gaben hier nicht die Rahmenbedingungen vor“, kritisierte Brinek. „Die Flächenwidmung hätte unabhängig vom individuellen Bauprojekt erfolgen müssen und nicht als ‚Wunschwidmung‘ für den Investor.“ Kritik übte die Volksanwältin auch am „ignoranten Umgang“ der Stadt mit dem Status Weltkulturerbe.

Stadt vermutet „parteipolitische Überlegungen“

Die Stadt Wien erklärte zur Kritik, jeder Widmungsakt werde vor dem Beschluss durch den Wiener Gemeinderat stadtintern verfassungsrechtlich geprüft. Erst nach einer positiven Beurteilung dürfe der Akt vorgelegt werden, hieß es aus dem Büro von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne). „So ist das natürlich auch im gegenständlichen Fall geschehen.“

Man werde den Bericht der Volksanwaltschaft aber natürlich prüfen - so wie jeden ihrer Berichte. Sollte die Volksanwaltschaft „wirklich derart schwerwiegende Zweifel“ am Verfahren haben, müsste sie jedoch eigentlich bereits eine Verordnungsprüfung bei den Höchstgerichten beantragt haben, teilte Vassilakous Büro mit: „Da das offenbar nicht geschehen ist, liegt die Vermutung nahe, dass hier parteipolitische Überlegungen im Vordergrund stehen.“ Brinek wurde von der ÖVP als Volksanwältin nominiert, sie war auch jahrelang Abgeordnete und Wissenschaftssprecherin der Partei.

NEOS und ÖVP sehen sich bestätigt

NEOS Wien sah sich durch das Ergebnis der Prüfung dagegen in seiner Kritik bestätigt: „Wir haben es jetzt Schwarz auf Weiß, die Wiener Stadtregierung hat das Interesse eines privaten Investors über das Interesse der Bürgerinnen und Bürger gestellt“, reagierte Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung. „Die Wunschwidmung durch den Gemeinderat ist also ein Verrat an den Wienerinnen und Wienern.“

Auch für ÖVP-Gemeinderätin Elisabeth Olischar bestätigt die Kritik der Volksanwaltschaft „einmal mehr die völlig laienhafte Stadtplanungspolitik und die Unprofessionalität von Stadträtin Vassilakou“.

Wien auf roter Liste der UNESCO

Im Rahmen der Neugestaltung des Areals zwischen Hotel Intercontinental und Konzerthaus ist unter anderem die Errichtung eines 66-Meter-Hochhauses durch das Unternehmen Wertinvest von Michael Tojner geplant. Das Hotel selbst wird abgerissen und neu gebaut. Im Mai wurde die Flächenwidmung im Wiener Gemeinderat beschlossen - mehr dazu in Heumarkt: Flächenwidmung abgesegnet.

Die UNESCO setzte das historische Zentrum Wiens aufgrund der Pläne auf die rote Liste. Planungsstadträtin Vassilakou kündigte als Reaktion an, nachhaken und „falsche Infos“ korrigieren zu wollen - mehr dazu in Rote Liste der UNESCO: Vassilakou will nachhaken.

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