Funk: Wenig Chancen bei Heumarkt-Klage

Die Bundesregierung prüft rechtliche Schritte gegen das Heumarkt-Projekt, um den Weltkulturerbe-Status für die Wiener Innenstadt zu sichern. Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sieht auf dem Rechtsweg wenig Chancen.

„Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass hier ein juristischer Weg eröffnet wird, der zum Verhindern dieses Hochhausbaus führt. Nach meinen Dafürhalten würde ich sagen: Sehr aussichtsreich dürfte das nicht sein“, bilanzierte Funk im Ö1-Morgenjournal.

Bernd-Christian Funk

APA/Gert Eggenberger

Bernd-Christian Funk sieht geringe Chancen für juristische Anfechtungen

Übereinkommen könnte Anfechtung ermöglichen

An sich kann die Bundesregierung einem Land oder einer Gemeinde in Angelegenheiten der Raumordnung nicht dreinreden, sagte Funk: „Weil Raumordnung und alles was damit zusammenhängt, nämlich Widmungen und Ortsbildschutz, in die Zuständigkeit des Landes fällt. Hier gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit für eine juristische Intervention seitens des Bundes.“

Beim Heumarkt-Projekt kommt aber eine weitere Komponente dazu: Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, ein völkerrechtlicher Vertrag, dem Österreich 1993 beigetreten ist. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich Österreich, schutzwürdige Kulturgüter zu bewahren und alles zu unterlassen, was sie gefährden könnte.

Hier könnte sich für Funk ein juristischer Hebel für die Bundesregierung finden, um gegen das Hochhausprojekt in Wien vorzugehen: „Hier könnte man eine Anfechtung der maßgebenden Verordnung des Landes Wien, mit der die Flächenwidmung verfügt wird, erwägen. Wegen Gesetzwidrigkeit, weil der Vertrag auf der Stufe eines Gesetzes steht.“

Visualisierung Heumarkt Verkleinerung

Isay Weinfeld/Sebastian Murr

Im Juni droht wegen des Heumarkt-Projekts die Aberkennung des Weltkulturerbe-Status

Bundesregierung prüft alle rechtlichen Schritte

Bernd-Christian Funk hat allerdings Zweifel, was den Erfolg betrifft. Wesentlich sieht er die Frage, „ob diese Regelungen in der Vereinbarung ausreichend dicht und konkret sind, um solche Maßnahmen auch wirklich zu tragen oder ob es sich nicht doch eher um allgemeine Ziele handelt, die hier festgelegt werden. Das wird in einem Verfahren zu klären sein.“

Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatten am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz angekündigt, dass die Bundesregierung sämtliche rechtlichen Schritte prüfen wird. Strache schloss auch einen Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht aus - mehr dazu in Weltkulturerbe: Bundesregierung gegen Stadt.

Am 1. Februar lief eine Frist der UNESCO ab. Gefordert wurde bis dahin die Redimensionierung des Bauprojekts am Heumarkt sowie die Nachschärfung der Stadtplanungsinstrumente Hochhauskonzept 2014 und Masterplan Glacis, um den Schutz der Welterbezone „nachhaltiger zu gewährleisten“. Das zuständige Komitee tagt wieder ab 24. Juni in Bahrain, dann droht der Wiener Innenstadt die Aberkennung des Welterbestatus - mehr dazu in Heumarkt: Frist für Stellungnahme läuft ab.

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