Bawag-Prozess: Elsner droht erneut Gefängnis

Der frühere Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner muss vielleicht zurück ins Gefängnis. Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet von einem neuen Gutachten laut dem Elsner doch haftfähig ist. Zudem bekommt er kein neues Verfahren.

Elsner war 2008 nach dem Auffliegen von gescheiterten Spekulationsgeschäften im Bawag-Prozess wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er verbrachte unter Anrechnung der U-Haft insgesamt viereinhalb Jahre im Gefängnis, ehe er im Juli 2011 aufgrund einer schweren Erkrankung als haftunfähig eingestuft und entlassen wurde. Nun liegt laut „profil“ ein neues Gutachten eines Kardiologen vor, das besagt, dass der bald 83-Jährige zumindest aus kardiologischer Sicht haftfähig sei.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner am Montag, 21. Dezember 2015, anl. des Prozesses der BAWAG gegen Elsner wegen Herausgabe der Pensionsabfindung im Straflandesgericht in Wien

APA/Fohringer

Helmut Elsner muss vielleicht doch zurück ins Gefängnis

Der Sachverständige stellte allerdings auch fest, dass sich der Gesundheitszustand Elsners seit dem letzten Gutachten 2012 nicht verbessert habe. Elsner selbst hat ebenfalls ein Gutachten eingebracht: "Offenbar bin ich einigen Leuten in der Justiz zu unbequem geworden, die scheinen mein Ableben geradezu sehnsüchtig zu erwarten“, wird Elsner vom „profil“ zitiert. Das Landesgericht Wien will nun weitere „Gutachten aus anderen Fachgebieten“ einholen, die Frage der Haftfähigkeit sei noch nicht abschließend geklärt.

Kein neues Verfahren für Elsner

Zudem soll der frühere Bawag-Generaldirektor laut „profil“ auch kein neues Verfahren bekommen. Sein 2015 eingebrachter Antrag auf Wiederaufnahme war zunächst vom Landesgericht abgelehnt worden, Elsner erhob dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien - mehr dazu in Elsner kämpft weiter gegen Urteil.

Mit 22. Jänner hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun Elsners Beschwerde abgewiesen. Das OLG verweist laut Bericht auf die (von Elsner mit neuen Beweismitteln bekämpfte) rechtskräftige Verurteilung und sieht daneben auch keine Veranlassung, den Verbleib des von Wolfgang Flöttl zwischen 1995 und 2000 angeblich verspekulierten Bawag-Vermögens aufzuklären.

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