Schwester erstochen: Verdächtiger über 21

Älter als von ihm selbst angegeben ist ein Afghane, der in Wien wegen Mordes in Untersuchungshaft sitzt. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft hervor. Er soll im Vorjahr seine Schwester erstochen haben.

Der Mann sei älter als 21 Jahre, bestätigte Behördensprecherin Christina Ratz. Das ergab ein Gutachten, das zur Feststellung des wahren Alters des Verdächtigen angeordnet worden war. Er hatte behauptet, 18 Jahre alt zu sein. Für den Verdächtigen bringt das gravierende Konsequenzen mit sich, sollte er wegen Mordes angeklagt werden. Denn dann kämen nicht mehr die günstigeren Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes für junge Erwachsene (Personen im Alter zwischen 18 und 21, Anm.) zur Anwendung.

Von Anfang an Zweifel am Alter

Die in diesem Fall ermittelnden Kriminalisten hatten das Alter des Verdächtigen von Anfang an bezweifelt. Da er ohne seine Zustimmung keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden durfte, sollte sein Alter mit einer Magnetresonanztomografie geklärt werden. Doch der Verdächtige weigerte sich, sich in die Röhre zu legen. Die Untersuchung musste abgeblasen werden.

Zu Hilfe kam den österreichischen Behörden, dass auch die pakistanischen Kollegen Zweifel am Alter des Afghanen hatten, als dieser flüchtete. Bei Begutachtungen 2013 in Islamabad kam man anhand von Röntgenbildern zum Schluss, dass der Verdächtige deutlich älter als von ihm bzw. seinen Eltern behauptet war. Die entsprechenden Unterlagen wurden nach Wien übermittelt und bildeten eine wesentliche Grundlage für das Altersgutachten.

Hilfreich war für den Sachverständigen auch, dass sich der Afghane in der U-Haft nach einem Sturz leicht an der Hand verletzt und sich deswegen in ärztliche Behandlung begeben hatte. Ein dabei angefertigtes Röntgenbild ließ sich für die anthropologische Begutachtung des Handwurzelknochens heranziehen.

Im Falle einer Anklage droht lebenslange Haft

Damit ist klar, dass in einem Verfahren gegen den Afghanen das Erwachsenenstrafrecht heranzuziehen ist. Die Entscheidung darüber, ob er angeklagt wird, soll in einigen Wochen fallen. Ihm drohen dann im Falle eines Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Der Mann steht unter dem Verdacht, am 18. September des Vorjahres in Wien-Favoriten seine Schwester erstochen zu haben - mehr dazu in Erstochene 14-Jährige wohnte in Krisenzentrum. Er sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.