Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab
Das Höchstgericht bestätigte laut einem Bericht der „Presse“ (Montag-Ausgabe) die Entscheidungen des Handelsgerichts Wien sowie des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, wonach die Aussagen von Naske über Gabalier in einem Interview durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
APA/HANS PUNZ
„Gender-Wahnsinn“ und Hymne ohne Töchter
Naskes Aussage, er hätte Gabalier im Konzerthaus nicht auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, und das Konzerthaus treffe auch gesellschafts- und kulturpolitische Aussagen, seien zulässig. Der OGH rief laut dem Bericht erneut bestimmte Aussagen des Sängers in Erinnerung, der etwa vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne beim Grand Prix von Spielberg im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen habe.
„Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber - durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts - einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.
Gabalier zog Klage vor Handelsgericht zurück
In der nun ergangenen OGH-Entscheidung geht es um die Ehrenbeleidigungsklage, die Gabalier eingebracht hatte. Das Handelsgericht Wien hatte im Vorjahr eine einstweilige Verfügung abgewiesen - mehr dazu in Gabalier mit Klage gegen Naske abgeblitzt. In weiterer Folge ging die Causa an das OLG Wien und später an den OGH - mehr dazu in Gabalier blitzt auch in zweiter Instanz ab.
Am Handelsgericht selbst hat Gabalier aber die Klage vor Kurzem zurückgezogen. „Die Klage wurde im Hauptverfahren am 7. Februar 2018 zurückgezogen“, bestätigte ein Sprecher des Handelsgerichts auf Anfrage von wien.ORF.at.
Links:
- Morddrohung gegen Konzerthaus-Chef (wien.ORF.at, 6.6.2017)
- OGH
- „Presse“-Artikel