Strenge Regeln für Leihräder fix

Nach Kritik wegen überfüllter Radständer und Blockaden durch abgestellte Leihräder hat die Stadt nun fixe Regeln für Anbieter beschlossen. Eine Verordnung setzt den Anbietern etwa eine vierstündige Frist für den Abtransport.

Immer wieder hatte es bei der Stadt Beschwerden gegeben, dass kaputte Räder nicht abgeholt oder Räder verkehrsgefährdend abgestellt wurden. Einige wurden in den Wienfluss geworfen, eines wurde sogar auf U-Bahngleise geschmissen - mehr dazu in O-Bike auf U-Bahn-Gleise geworfen: Kollision. Die Stadt hat darauf strengere Regeln für die stationslosen Leihräder geprüft - mehr dazu in Fixe Regeln für Leihräder kommen.

Maximal 1.500 Räder pro Anbieter festgelegt

Mittels einer sogenannten ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt fest, dass beanstandete Fahrräder werktags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro kann verhängt werden.

Die Leihräder dürfen, so wird betont, beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden. Erlaubt ist dies dort nur in Fahrradständern oder auf Wegen mit entsprechender Breite - falls auf diesen Radfahren überhaupt erlaubt ist.

Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1.500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes muss eine Akkreditierung durchgeführt werden. Die Räder werden zudem mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen. Auch die Servicetelefonnummer muss deutlich sichtbar angebracht sein. Die Verleihfirmen selbst müssen ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen. Konkret muss es einen Firmensitz in Wien sowie eine Servicehotline geben.

Überwachung noch nicht geklärt

„Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, so Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne).

Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. Die Verordnung soll in zwei Monaten in Kraft treten, heißt es in der Aussendung weiter.

In Wien sind eine Reihe von Anbietern aktiv. Über große Flotten - die im Winter teils massiv reduziert wurden - verfügen hierzulande etwa der chinesische Anbieter „ofo“ und „oBike“ aus Singapur. Deren Räder werden nicht, wie zum Beispiel beim „Citybike“, an fixen Stationen angemietet bzw. zurückgegeben, sondern können - ähnlich wie bei den Free-Floating-Modellen der Carsharing-Anbieter - überall abgestellt werden.

Links: