23-Jähriger nach Messerattacke in U-Haft

Das Landesgericht für Strafsachen hat am Sonntag über den 23-jährigen Afghanen die U-Haft verhängt, der am vergangenen Mittwoch in Wien-Leopoldstadt vier Personen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte.

Gegen den Verdächtigen wird von der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen versuchten Mordes ermittelt. Bei diesem Delikt greift grundsätzlich die bedingt-obligatorische U-Haft. Der 23-Jährige war vor dem Journalrichter, der die U-Haft zu prüfen hatte, anwaltlich nicht vertreten. Auch im Hinblick darauf gab sich das Landesgericht bedeckt. „Informationen zu Angaben, die der Verdächtige vor dem Journalrichter gemacht hat, sind nicht möglich“, sagte Salzborn.

Bereits zwei Mal in Haft

Der 23-jährige Afghane war bereits zwei Mal in Österreich in Haft und hätte abgeschoben werden können. Der Mann fasste bereits 2016 drei Monate bedingte Haft aus. Im Vorjahr verbüßte er dann bis 8. Dezember 2017 eine Haftstrafe wegen Drogenhandels, zuerst war er in Untersuchungshaft in der Justizanstalt (JA) Josefstadt, dann wurde er nach Klagenfurt überstellt. In Klagenfurt wurde er dann auch entlassen - mehr dazu in Messerstiche: 23-Jähriger wollte ausreisen.

Zu diesem Moment hätte eine Abschiebung stattfinden können. Was genau passierte, ist in diesem Fall allerdings unklar. Laut Innenministerium hatte der 23-Jährige einen negativen Asylbescheid. In solchen Fällen wird die Justiz verständigt, dass eine sogenannte Anschlusshaft, zum Beispiel für eine Abschiebung, geplant ist. Diese Information kommt vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Das wird dann auch verständigt, wenn der Entlassungstermin feststeht und der freigelassene Häftling wird etwa in ein Anhaltezentrum überstellt oder direkt den Beamten des Fremdenwesens übergeben.

Wohl Fehler in Ablaufkette

Irgendwo in dieser Kette dürfte ein Fehler passiert sein, laut Justiz aber nicht auf ihrer Seite: „Wenn es eine Festnahmeanordnung oder einen Schubhaftbescheid zu einer Person gibt, die im Strafvollzug angehalten wird und zur Entlassung ansteht, dann werden natürlich die Behörden von uns in Kenntnis gesetzt“, so Peter Hofkirchner, Sprecher der Justizanstalt Josefstadt gegenüber „Wien heute“ - mehr dazu in Messerattacke: Behörden prüfen Fehler.

Der 23-Jährige hat am Mittwoch in der Praterstraße zunächst ein Ehepaar und dessen Tochter durch Messerstiche lebensbedrohende Verletzungen zugefügt und kurz danach auf dem Praterstern einen Landsmann attackiert. Den hatte der 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommene Asylwerber für seine Drogensucht verantwortlich gemacht - mehr dazu in 23-Jähriger gesteht Messerattacken.

Link: