Vier Monate unbedingt für Westenthaler

Ex-Politiker Peter Westenthaler muss vier Monate in Haft. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Sechs der ursprünglich 30 Monate teilbedingter Haft wurden erlassen. „Meine Existenz ist vernichtet“, sagte Westenthaler.

Der bereits vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.

Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag, 13. März 2018

APA/Herbert Pfarrhofer

Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag

Begründet wurde der Strafnachlass in der Höhe von sechs Monaten mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.

Westenthaler: „Meine Existenz ist vernichtet“

Emotional reagierte Westenthaler in seinem Schlusswort nach dem Urteil. Das Vorgehen der Justiz habe nicht nur sein Berufsleben de facto zerstört. Er werde nie wieder ein politisches Amt oder eine Führungsposition in der Privatwirtschaft ausüben können. Auch seine wirtschaftliche Existenz sei vernichtet. Sein Erspartes sei weg, das Verfahren habe ihn 250.000 Euro gekostet, „die ich nicht habe und wo ich nicht weiß, wie ich das bezahlen soll“.

Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag, 13. März 2018

APA/Herbert Pfarrhofer

Westenthaler auf dem Weg ins Gericht

Drei Monate, nachdem er eine Immobilienfirma gegründet hatte, sei gegen ihn Anklage erhoben worden: „Man wird titelseitig an den Pranger gestellt. Eine brutale mediale Vorverurteilung“, so Westenthaler weiter. Er habe keinen einzigen Auftrag mehr erhalten, zwei Kunden hätten bestehende Aufträge storniert: „Ich habe 14 Monate ohne einen Cent an Einkommen erleben müssen.“ Seine Schwester habe schließlich „ausgelöst durch das Verfahren“ (...) „einen Infarkt erlitten und ist in meinen Armen gestorben“.

Zehn Monate unbedingt in erster Instanz

In Zusammenhang mit einer Fördermillion an die heimische Fußballbundesliga und eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wurde Westenthaler in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt - mehr dazu in OGH bestätigt Westenthaler-Urteile. Am Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue war nicht mehr zu rütteln. Für Westenthaler ging es um die Strafe, gegen die er Berufung eingelegt hatte.

Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung am Dienstag, 13. März 2018

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Peter Westenthaler vor Beginn der Berufungsverhandlung am 13. März 2018

„Eindeutige Schuldsprüche“

In dem Verfahren war Westenthaler in einem ersten Rechtsgang im April 2015 zunächst von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Der OGH hob diese Entscheidung im März 2016 allerdings wegen zahlreicher Feststellungs- und Begründungsmängel auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem kam ein neu zusammengesetzter Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker zu „eindeutigen Schuldsprüchen“, wie Hohenecker betonte - mehr dazu in Zweieinhalb Jahre Haft für Westenthaler.

Inhaltlich war es zum einen um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006 und andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußballnachwuchs zugedachten Millionensubvention an die Bundesliga gegangen. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt. Westenthaler und sein damaliger zweiter Vorstand bei der Bundesliga verwendeten die Million zur Finanzierung eines außergerichtlichen Vergleichs, mit dem eine Drittschuldnerklage gegen die Bundesliga abgewendet wurde.

„Hilfsarbeiter mit akademischer Ausbildung“

Auch dem wegen schweren Betrugs mitangeklagten Thomas K. sah das OLG wegen der langen Verfahrensdauer sechs Monate Haft nach. Am Ende blieb es für ihn bei einem Jahr bedingter Haft. Dennoch: „Alles andere als ein Freispruch nützt mir nichts. In Wahrheit ist mein Leben ruiniert, ganz egal, wie Sie hier entscheiden“, hatte er in seiner Schlusserklärung dem Senat in die Beratung mitgegeben. Mit der rechtskräftigen Verurteilung als Betrüger gebe es für ihn keine vernünftige berufliche Perspektive: „Ich ende als Hilfsarbeiter. Mit einer akademischen Ausbildung.“