Verhüllungsverbot: Leukämiepatient verwarnt

Ein Leukämiepatient ist am Handelskai bei einer Polizeikontrolle wegen seines Mundschutzes aufgehalten worden. Die Polizisten sollen aufgrund des Verhüllungsverbots ein ärztliches Attest verlangt und eine Verwarnung ausgesprochen haben.

Der 26-Jährige habe zwar am betreffenden Nachmittag vergangene Woche kein Attest bei sich gehabt, jedoch den Beamten in einer nach eigenen Angaben „ziemlich aufreibenden Prozedur“ mittels Vorzeigen seiner Medikamente und Bluttests auf dem Mobiltelefon schließlich den medizinischen Grund seines Mundschutzes nachweisen können, sagte er gegenüber dem Onlinemagazin „Vice“. Andernfalls hätte er 80 Euro Strafe zahlen müssen. Laut seinem Arzt wäre der Mundschutz aber „wohl selbsterklärend“ gewesen.

Polizei: „Sache war schnell erledigt“

Polizeisprecher Patrick Maierhofer bestätigte, dass der junge Mann kontrolliert worden sei. „Die Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahme. Den Beamten muss in so einem Fall glaubwürdig mitgeteilt werden, dass der Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen getragen wird“, sagte Maierhofer. Das könne per Attest erfolgen, aber auch durch andere Mittel. „Die Beamten entscheiden hier nach Umständen des Einzelfalls“, so der Polizeisprecher, „in diesem Fall war die Sache nach einem kurzen Gespräch erledigt.“

Nachweis kann nachgereicht werden

Wer sich in einer solchen Situation aber nicht rechtmäßig behandelt fühlt, solle das Organmandat nicht bezahlen, sondern auf die Anzeige warten und Einspruch erheben, hieß es von der Polizei. Ein Nachweis der medizinischen Begründung könne auch nachgereicht werden, erklärte Maierhofer.

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