Polizeihubschrauber kollidierte fast mit Drohne

Zu einem äußerst gefährlichen Vorfall ist es am Samstag in Meidling gekommen. Ein Polizeihubschrauber ist dort in 200 Metern Höhe beinahe mit einer Drohne kollidiert. Der Pilot konnte in letzter Sekunde ausweichen.

Der Polizeihubschrauber wollte gegen 17.30 Uhr bei der Meidlinger Kaserne landen. Kurz davor kam es in 200 Metern Höhe beinahe zu einer Kollision mit einer Drohne. Der Pilot des Hubschraubers konnte mit einem Ausweichmanöver in letzter Sekunde einen Zusammenstoß verhindern, berichtete Polizeisprecher Harald Sörös. „Im schlimmsten Fall kann es bei einem Zusammenstoß zwischen einem Hubschrauber und einer Drohne zu einem Absturz kommen. Es kann also wirklich gefährlich werden, es kann um Menschenleben gehen.“

Drohne

LPD Wien

Diese Drohne konnten die Polizisten sicherstellen

Drohnenbesitzer sah keine Gefahr

Der Eigentümer der Drohne landete die Drohne auf einem Parkplatz in der Gaßmannstraße, packte sie in das Auto und flüchtete. Der Hubschrauberpilot beobachtete das und informierte seine Meidlinger Kollegen via Funk. Anschließend verfolgte er den Pkw bis der Tatverdächtige im Kreuzungsbereich Schönbrunner Straße und Grünbergstraße angehalten werden konnte.

Der 41-jährige Tatverdächtige gab an, dass er seine Drohne lediglich ausprobieren wollte. Als er den Hubschrauber gesehen hätte, wäre er gelandet. „Er hat aber gemeint, dass es zu keiner Gefährdung gekommen ist und er sich nicht vorstellen könne, dass diese Drohne für einen Hubschrauber gefährlich werden kann“, so Sörös. Der Slowene konnte keine Dokumente für die Drohne vorweisen. Diese wiegt mehr als 250 Gramm und ist in Österreich genehmigungspflichtig. Der Mann wurde auf freiem Fuß wegen vorsätzlicher Gefährdung der Luftfahrt angezeigt. Ihm drohen zwischen ein und zehn Jahren Haft.

Genehmigungspflicht seit 2014

Seit 2014 müssen Drohnen über 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten.

Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Auch sogenannte Spielzeugdrohnen, also Geräte unter 250 Gramm, die maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen und nicht genehmigt werden müssen, können Einsatzhubschraubern gefährlich werden.