Juristen: Kaum Chance für Rauchverbotsklage

Die Stadt Wien klagt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Aufhebung des Rauchverbots. „Ich fürchte, dass die Gemeinde Wien eine Bauchlandung erfahren wird“, sagte etwa Theo Öhlinger im ORF-Radio.

Es sei keine Sache des VfGH, darüber zu entscheiden, ob es ein Rauchverbot in der Gastronomie geben werde, sagte Verfassungsrechtler Öhlinger im ORF-Radio: „Ich halte die Aufhebung auch für schlecht, aber nicht alles, was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig.“ Dass der Antrag damit gestützt wird, dass er nicht dem öffentlichen Interesse diene und Konsequenzen, nämlich Gesundheitsbelastungen, habe, erhöht laut Öhlinger seine Chancen nicht: „Wenn man diesen Gedanken konsequent durchdenkt, dann müsste man wahrscheinlich auch das Autofahren verbieten, denn auch das schadet anderen Menschen.“

Hacker, Sima und Funk bei der Pressekonferenz

APA/Roland Schlager

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, Umweltstadträtin Ulli Sima und Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk

Es sei letztlich „eine Frage der Politik, welchen Ausgleich sie hier zwischen den unterschiedlichen Interessen treffen will“, sagte Öhlinger. „Die Politik hat sich in meinen Augen falsch entschieden, aber sie hat diese Möglichkeit.“ Öhlinger empfahl der Gemeinde Wien, nicht zu klagen: „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Klage nicht stattgegeben wird, ist groß. Und das wäre ein gut vermarktbarer Propagandaschlag für die Gegenseite.“ Denn Rauchbefürworter könnten die Entscheidung des VfGH ins Treffen bringen, „auch wenn dieser rein rechtlich argumentieren muss“.

Auch zweiter Verfassungsrechtler skeptisch

„Die Wahrung des öffentlichen Interesses ist für sich allein kein Verfassungsgrundsatz. Der Gesetzgeber kann auch Regelungen treffen, die vielleicht zu einem ungesunden Leben führen oder die gefährliche Tätigkeiten erlauben“, konstatierte Heinz Mayer. Er machte darauf aufmerksam, dass die Neuregelung die Bewahrung des Status quo herbeiführe, also das Beibehalten der bisherigen Regelung, und bisher „hat niemand behauptet, dass diese bis Ende April geltende Regelung verfassungswidrig sei“. Mayers Resümee: „Ich sehe wenig Chancen, dass man da erfolgreich dagegen vorgehen kann.“

Jurist sieht hingegen Verfassungswidrigkeit

Anders hat das bei der Präsentation der Klage am Montag ein Kollege der beiden Verfassungsrechtler gesehen. Bernd-Christian Funk meint, es bestehe durch die Aufhebung des Rauchverbots eine Gefahr für alle Gäste, da auch die Nichtraucherbereiche betroffen seien. Die Verschlechterung sei nicht sachlich begründet und damit verfassungswidrig. Geplant ist, die Klage am 12. Juni einzubringen - mehr dazu in Rauchverbot: Wien zieht vor VfGH.

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