Fehlrestituiertes Gemälde aus Schau abgezogen

Im Jahr 2001 hatte die Republik das Klimt-Gemälde „Apfelbaum II“ offenbar fälschlich an die Erben nach Nora Stiasny restituiert. Wo sich das Gemälde befand, war unklar - bis es nun in der neuen Ausstellung des Leopold Museums auftauchte.

„Apfelbaum II“ hing als Leihgabe der Pariser Foundation Louis Vuitton als eines von 300 Exponaten in der Schau „Gustav Klimt. Jahrhundertkünstler“, die am Freitag eröffnet wurde. „Da dieses Kunstwerk gegenwärtig Gegenstand eines Streites zwischen mehreren Personen und Institutionen ist, der noch nicht beigelegt werden konnte, hat sich das Leopold Museum entschlossen, das Bild nicht zu präsentieren“, hieß es nun in einer Stellungnahme des Hauses.

Restitutionsfehler 2017 aufgedeckt

2001 wurde Gustav Klimts „Apfelbaum II“ von der Republik Österreich an die Erben nach Nora Stiasny zurückgegeben. Bereits im Jahr 2015 hatte der Klimt-Spezialist und damalige Belvedere-Vizerektor Alfred Weidinger die Provenienzkette des Gemäldes angezweifelt. Aufgefallen war der mögliche Fehler im Zuge der Arbeit an der Studienausgabe von Weidingers Klimt-Werkkatalog. Fachleute schätzen den Wert des 80 mal 80 Zentimeter großen Bildes auf zumindest 30 Millionen Euro.

"Apfelbaum II." von Gustav Klimt

Public Domain

„Apfelbaum II“ wurde aus der Schau abgezogen

Während damals angenommen wurde, dass das Bild eigentlich August Lederer gehört haben könnte, kam der Rückgabebeirat 2017 nach langwierigen Recherchen zu dem Schluss, dass „Apfelbaum II“ überhaupt nicht zu restituieren gewesen wäre. Es gebe keinen Beweis, dass das Bild der Familie Lederer in der NS-Zeit entzogen wurde. Zudem wisse niemand, wo sich das Bild derzeit befinde, hieß es damals. Die Lederer-Erben sahen das anders: Sie könnten nun, da das Bild aufgetaucht ist, erneut Ansprüche erheben.

Entscheidung auf Regress steht noch aus

Nach dem Bekanntwerden der falschen Restitution hatte der damalige Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) auch die Finanzprokuratur eingeschaltet, um eine Einschätzung der Rechtslage in der Frage zu erhalten, ob die Republik internationale Regressansprüche geltend machen könne, da die Stiasny-Erben laut „Kurier“ in Schweden leben. Eine offizielle Entscheidung steht hier noch aus.

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