Leihfahrräder ab August neu geregelt

Strengere Regeln für Anbieter von stationslosen Leihfahrrädern in Wien treten ab August in Kraft. Monatelange Vorbereitungen dafür sind jetzt abgeschlossen. Die notwendige ortspolizeiliche Verfügung wird am Donnerstag veröffentlicht.

Wien ist zuletzt wie viele andere Städte in Europa auch von Fahrradverleihern und noch viel mehr von deren Fahrrädern überschwemmt worden - mehr dazu in Start für kostenlose Ofo-Leihfahrräder. Es entzündete sich lautstarke Kritik, vor allem daran, dass die Räder entweder illegal abgestellt oder defekt einfach irgendwo liegen gelassen werden. Die Stadt stellte Regeln auf, die bereits im März präsentiert wurden - mehr dazu in Strenge Regeln für Leihräder fix.

Donkey Republic Fahrräder in Wien

ORF/Kickinger

Egal, von welchem Anbieter: Leihfahrräder werden oft falsch abgestellt

Jetzt sind die Vorbereitungen für die Einführung der Regeln beendet. Laut dem Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) treten sie Anfang August in Kraft. Basis dafür ist eine ortspolizeiliche Verordnung, die die Stadt am Donnerstag veröffentlicht.

Maximal 1.500 Fahrräder pro Anbieter

Zu den Kernpunkten der Regelung zählt etwa eine Flottengröße von 1.500 Fahrrädern, die ein Anbieter nicht überschreiten darf. Außerdem werden die Verleiher verpflichtet, beschädigte oder nicht ordnungsgemäß abgestellte Exemplare rasch zu entfernen. Werktags beträgt diese Frist zwischen 6.00 und 18.00 Uhr vier Stunden, in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden höchstens zwölf Stunden. Bei Nichteinhaltung veranlasst die Stadt die Entfernung auf Kosten des Leihradunternehmens, zusätzlich wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Chinesische Leihräder des Unternehmens OFO

ORF

Die Größe der Fahrradflotte wird begrenzt

Meldung bei Stadtinformation: Falsch geparkte oder kaputte Räder können unter 01/50255 oder stadtinformation@post.wien.gv.at gemeldet werden.

Nicht abgestellt werden dürfen die Fahrräder etwa auf Gehsteigen und „Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern“ sowie in öffentlichen Grünanlagen, wie es im Verordnungstext heißt.

Damit die Stadt weiß, wer wo wie viele Räder aufstellt, muss jedes einzelne Rad akkreditiert werden. Dafür wird jedes Fahrzeug mit einem Nadellasergerät mit einer Nummer versehen. Die Räder sollen in den kommenden Wochen markiert werden.

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