60.000-Euro-Klage gegen Maurer

Die ehemalige Grüne Abgeordnete Sigrid Maurer sieht sich mit einer Privatanklage konfrontiert. Sie beschuldigte einen Lokalbesitzer, dass er ihr obszöne Nachrichten geschrieben haben soll. Dieser fordert nun 60.000 Euro.

Der Mann habe wegen übler Nachrede und Kreditschädigung geklagt, schreibt Maurer auf ihren Facebook- und Twitter-Accounts. Laut der früheren Abgeordneten will der Geschäftsbetreiber für den durch die Anschuldigungen entstandenen materiellen Schaden 20.000 Euro, für die erlittene Kränkung begehrt er eine Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro. „Sollte ich verlieren, kommen noch die Prozesskosten dazu“, twitterte Maurer.

Der Prozess wird am 4. September am Wiener Straflandesgericht stattfinden, bestätigte Maurers Anwältin, Maria Windhager, einen Bericht von „standard.at“. Der Anwalt des Lokalbesitzers, Adrian Hollaender, begründete gegenüber dem „Standard“ die Privatanklage damit, dass die Persönlichkeitsrechte durch die öffentliche Anprangerung in „eklatanter Weise“ verletzt worden seien. Es brauche eine „deutliche juristische Reaktion“.

Obszöne Botschaften aus Lokal

Ins Rollen gekommen war die Causa im vergangenen Mai, als Maurer auf Facebook von sexueller Belästigung berichtete, die ihr widerfahren war. Sie sei von einem Lokalbesitzer und Lokalgästen zunächst „deppert angeredet“ worden, als sie auf dem Gehsteig an den Männern vorbeiging. Eine halbe Stunde später habe sie dann die erste obszöne Nachricht bekommen - mehr dazu in Sigrid Maurer veröffentlicht sexuelle Belästigung.

Der Lokalbesitzer hat inzwischen mehrmals die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Er behauptet, Lokalgäste hätten die Botschaften vom frei benutzbaren Computer im Lokal gesendet - mehr dazu in Belästigungsvorwürfe: Klagen angekündigt und in Lokalbesitzer klagte Sigrid Maurer.

Gemeinderat fordert Gesetzesänderung

Der Wiener Gemeinderat forderte den Bund unterdessen zur Änderung des Tatbestands der Ehrenbeleidigung auf. Das teilten die Grünen Wien am Donnerstag in einer Aussendung mit. „Wie wir aus dem ‚Fall Maurer‘ lernen, als Frau kannst du rechtlich nichts gegen obszöne Privatnachrichten tun“, betonte Frauensprecherin Barbara Huemer. Das sei so nicht länger hinnehmbar und ein fatales Zeichen an die Betroffenen.

Die Option einer Ehrenbeleidigungsklage scheitert an der Mindestpublizitätserfordernis, so die Erläuterung in der Aussendung. Die Beleidigung muss vor mindestens zwei weiteren Personen geäußert werden. Bei einer privaten SMS hat die Empfängerin keine Chance sich zu wehren.

Der Gemeinderat forderte daher die Bundesregierung zur Änderung des Tatbestands der Ehrenbeleidigung (Paragraf 115f StGB) auf. Der Beschluss von SPÖ und Grünen sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung Sanktionsmöglichkeiten gegen verbale sexuelle Belästigung schafft. FPÖ, ÖVP und NEOS lehnten den Antrag ab.

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