Prozess um Vergewaltigung ohne Opfer

Schwere Dauerfolgen quälen eine 15-Jährige nach einer Vergewaltigung im Dezember des Vorjahres. Das geht aus einem Gutachten hervor. Sie steht nicht mehr als Zeugin zur Verfügung. Der Prozess wird am 23. Juli fortgesetzt.

Der Sachverständige spricht in seinem jetzt vorgelegten Gutachten von einer posttraumatischen Belastungsstörung, die er als schwere Beeinträchtigung bewertet. Er geht davon aus, dass schwere Dauerfolgen gegeben sind. Das Mädchen war beim ersten Prozesstermin während der Befragung zusammengebrochen. Auch gegenüber dem Gutachter soll sie nicht sprechen haben können. Er kommt daher zum Schluss, dass es nicht mehr aussagefähig ist. Das Mädchen kann sich am Prozess nicht mehr beteiligen.

Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Angeklagt ist ein Zeitungszusteller, dem im Fall einer Verurteilung jetzt zwischen fünf und 15 Jahre Haft drohen. Beim Prozessauftakt hatte sich der Mann vor einem Schöffensenat nicht geständig gezeigt und behauptet, er habe das Mädchen nur heimbringen wollen. Er sei nicht über die 15-Jährige hergefallen. Es konnten aber belastende DNA-Spuren gefunden werden.

Das Mädchen war nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Rathausplatz in einen Streit mit ihrer Mutter geraten. Sie verließ die Wohnung, irrte im Freien herum und wurde schließlich von dem Zeitungszusteller in verweintem Zustand aufgelesen, der sie in seinen Lieferwagen bat. Am Beifahrersitz wurde die 15-Jährige dann laut Anklage vergewaltigt.

25-Jähriger auf freiem Fuß

Der gebürtige Inder ist auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge ihrer Ermittlungen keine U-Haft beantragt. Als der 25-jährige Mann am ersten Verhandlungstag Anfang Mai vom Gericht in Haft genommen wurde, legte dieser dagegen Beschwerde ein und hatte damit Erfolg. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) verneinte sowohl Tatbegehungs- als auch Fluchtgefahr und ordnete die Enthaftung des 25-Jährigen an.

Wenige Stunden später setzte sich der Mann in einen Flieger nach Indien, um seine kranke Mutter zu besuchen, wie er in der vorigen Woche nach seiner Rückkehr nach Wien erklärte. Dabei gab er sich verwundert, dass sein Verfahren aufgrund der OLG-Entscheidung nicht eingestellt wurde. Die Verhandlung wird laut Landesgericht am 23. Juli fortgesetzt.