Abrisshäuser: Hälfte gilt als erhaltenswert

Die MA 19 hat bisher 48 historische Häuser geprüft, deren Abriss Anfang Juli gestoppt worden war. Etwa die Hälfte der Gebäude wurde als erhaltenswert eingestuft. Ob alle gerettet werden können, ist aber offen.

Für 23 der 48 Gebäude gab es seitens der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) grünes Licht für den (weiteren) Abriss. 25 Gebäude wurden allerdings als erhaltenswert eingestuft und dürfen vorerst nicht weiter abgebrochen werden.

„Die Mitarbeiter der MA 19 gehen mit höchster Sorgfalt vor. So können wir jetzt beispielsweise eine vollständig erhaltene Wienerwald-Villa im 14. Bezirk vor dem Abriss beschützen“, sagte Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) der APA. Auch die ehemalige Schokoladenfabrik Viktor Schmidt & Söhne (Geiselbergstraße 26 - 32) wurde als schützenswert eingestuft.

Abrisshaus Zieglergasse

ORF

In der Zieglergasse dürfte wohl trotzdem abgerissen werden

Baupolizei entscheidet endgültig

Ob tatsächlich alle diese 25 Gebäude bleiben werden können, ist aber noch offen. Denn auf Basis der MA-19-Empfehlungen ist dann wieder die Baupolizei (MA 37) am Zug. Stellt sie etwa fest, dass mehr als 50 Prozent des Hauses schon zerstört sind, darf trotzdem weiter abgebrochen werden. Das wird wohl z. B. auf das eigentlich als schützenswert eingestufte Gründerzeithaus in der Zieglergasse 52 zutreffen, von dem inzwischen nur noch wenige Überreste stehen.

Geprüft wird auch, ob sich die Renovierung eines historischen Hauses überhaupt noch rechnet - also die Aussicht besteht, dass der Vermieter die Investitionen durch die Miete überhaupt noch hereinspielen kann. Ist das nicht der Fall und somit eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ gegeben, darf ebenfalls abgerissen werden.

Schließt sich die Baupolizei dem Urteil der MA 19 vollends an, wird bei schon erfolgtem Abrisstätigkeiten entschieden, ob das Haus im aktuellen Zustand erhalten bleiben muss oder gar Rückbauten - also etwa die Wiederherstellung bereits abgeschlagener Fassadenverzierungen oder eines abgetragenen Dachs - erfolgen müssen.

Abstimmung über Bauordnung vorgezogen

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) kündigte gegenüber der APA eine Entscheidung „von Fall zu Fall“ an: „Die Stadt prüft nun alle Fälle einzeln und sehr genau. Ich bin sicher, es werden daraus gangbare Lösungen für die Stadt und die Bauwerber entwickelt.“ Wien habe jedenfalls den größten Bestand an Gründerzeithäusern in Europa. Das neue Gesetz helfe, den Charme der Stadt zu erhalten und Wachstum behutsam zu gestalten.

Die strengeren Regeln beim Abriss von Gründerzeithäusern gelten seit Anfang Juli. Eigentlich hätte die Bauordnung mit diversen anderen Punkten erst im Herbst beschlossen werden sollen. Einige Hauseigentümer nutzten laut Stadt aber die Zeit bis zu den angekündigten Verschärfungen noch für „Last-Minute-Abrisse“.

Um derlei zu unterbinden, entschlossen sich SPÖ und Grüne, den Abbruchpart der Novelle vorzuziehen. Er gilt bereits seit Anfang Juli - mehr dazu in Baupolizei prüft Baustopp laufend, Rund 80 Häuserabrisse in Wien gestoppt und Lautstarker Eklat im Landtag.