Neue Pachtverträge im Böhmischen Prater
Seit 1882 gibt es diese kleinere Ausgabe des großen Wurstelpraters. Eigentümerin der Pachtgründe des historischen Vergnügungsparks ist die Stadt. Diese will die Verträge moderner gestalten und zum Beispiel fixe Öffnungszeiten vorschreiben. Laut „Kurier“ wäre von März bis Ende Oktober, täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr sowie an Wochenenden bis 21.00 Uhr, angedacht. Damit sind nicht alle Schausteller glücklich, weil man sich nach dem Wetter oder auch Schülerinnen und Schülern richten möchte.
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Bei der zuständigen MA 69 zeigt man sich gesprächsbereit und versucht zu beruhigen: „In Stein gemeißelt sind die Zeiten aber noch nicht. Das ist Gegenstand von Vertragsverhandlungen“, sagt deren stellvertretender Leiter, Harald Halper, im „Kurier“. Seit 31. Dezember haben die Schausteller keinen gültigen Pachtvertrag.
Dreimonatige Kündigungsfrist möglich
Was einigen Schaustellern ebenfalls sauer aufstößt ist eine mögliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies würde nicht gerade dazu einladen, in Fahrgeschäfte zu investieren, heißt es. Auch hier beruhigt die Stadt, man wolle niemanden hinausdrängen, so Halper.
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Der Obmann des Kulturverbandes Böhmischer Prater, Michael Riedl, sieht die Situation entspannt und bekräftigt gegenüber Radio Wien, dass die Verhandlungen mit der Stadt gut laufen und eine Annäherung in den strittigen Punkten möglich sein wird. Kommende Woche wird die nächste Runde eingeläutet, die Gespräche sollen wieder Fahrt aufnehmen. Damit auch die Pferde des 1890 erbauten Holzringelspiels noch weitere Jahre im Kreis traben.