4,5 Jahre Haft für Attacke auf Fahrradzusteller

Weil er einen Fahrradzusteller am Alsergrund per Faustschlag zu Boden befördert und mit Fußtritten traktiert haben soll, ist ein 23-jähriger Mann zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer ist seit der Attacke nicht mehr arbeitsfähig.

Zudem muss der Mann dem Schwerverletzten Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 20.750 Euro bezahlen. Das am Dienstag gefällte Urteil wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Der Mindestsicherungsbezieher erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin meldete Strafberufung an.

Die Attacke ereignete sich im August 2017. Der Fahrradzusteller, ein Ingenieur der Luft- und Raumfahrttechnik, hatte sich seine ergänzenden Studien der Pharmazie und Humanmedizin mit dem Nebenjob ermöglicht. Er wurde damals vor einem Lokal in der Augasse am Alsergrund per Faustschlag zu Boden befördert und mit Fußtritten traktiert.

Täter durch anonymen Hinweis ausgeforscht

Der 23-Jährige konnte dank eines anonymen Hinweises ausgeforscht und im November festgenommen werden. Ein Unbekannter hatte sich telefonisch bei der Polizei gemeldet, nachdem der Angreifer im Bekanntenkreis mit der Gewalttat geprahlt hatte.

Der für einen Essenslieferanten tätige Fahrradzusteller hatte in einem Lokal Speisen abgeholt. Als er wieder nach draußen ging, zettelte der 23-Jährige eine Diskussion an, weil er angeblich kurz zuvor von dem Radfahrer behindert worden war.

„Er hat mich am Gehsteig fast angefahren“, behauptete der 23-Jährige am Landesgericht für Strafsachen, wo er sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten musste. Der Radfahrer habe das abgestritten und ihn schließlich mit seinem Fahrradschloss bedroht: „Reflexartig habe ich ihm einen Faustschlag ins Gesicht gegeben.“

Schwerste Verletzungen

„Eigentlich war es Notwehr, weil er mich bedroht hat“, meinte der Angeklagte während der Verhandlung. Auf die Frage von Richterin Magdalena Krausam, weshalb er auf den am Boden Liegenden noch ein- und diesen bewusstlos getreten hätte, erwiderte der 23-Jährige: „Ich hatte Angst. Er wollte wieder aufstehen.“

Der Fahrradzusteller wurde schwerst verletzt. Im Spital wurden neben einer Schädelprellung und zahlreichen Hämatomen eine Fraktur eines Halswirbels, ein Bruch des Jochbeins und des Unterkiefers und eine Verletzung des rechten Auges - Nerven und Muskeln wurden beschädigt, was eine Lähmung des Sehorgans zur Folge hatte - festgestellt.

Mehrere Zeugen

Der 35 Jahre alte Mann hat an die Attacke keine Erinnerung mehr. Er befindet sich seither im Krankenstand. Eine weitere Operation am Auge steht ihm bevor. Der Unterkiefer musste operativ gespalten und danach mit mehreren Schrauben fixiert werden. Das ihm vom Angeklagten unterstellte Verhalten schloss der 35-Jährige kategorisch aus. Es entspreche nicht seinem Naturell, auf Menschen loszugehen, betonte er im Zeugenstand.

Der Zwischenfall wurde von mehreren Passanten beobachtet. Diese bekamen eine verbale Auseinandersetzung mit. Sämtliche vom Gericht vernommenen Zeugen erklärten jedoch übereinstimmend, der Radfahrer habe kein handgreifliches Verhalten an den Tag gelegt oder gar sein Fahrradschloss als eine Art Waffe verwendet.