Wien führt neue Flächenwidmung ein

Um mehr finanzierbaren Wohnraum zu ermöglichen und Grundstücksspekulation einzudämmen, führt Wien eine neue Flächenwidmungskategorie ein. Diese soll im Zuge der Bauordnungsnovelle im Herbst mitbeschlossen werden.

Mit der Einführung der Kategorie „geförderter Wohnbau“, die die bisherige „zahnlosere“ Kategorie „förderbarer Wohnbau“ ersetzt, sollen Grundstückspreise reduziert und die Mietkosten herabgesetzt werden, erklärte der grüne Planungssprecher Christoph Chorherr am Donnerstag. Auf Flächen, die diese Widmung erhalten, dürfen nur Wohnbauten mit einem überwiegenden Anteil an geförderten Wohnungen errichtet werden.

Ziel: Grundkosten von 2.000 Euro verhindern

„Es ist aus meiner Sicht das wichtigste wohnpolitische Gesetz, seit Rot-Grün regiert“, sagte Chorherr. Die Maßnahme begegne „dem größten Problem, das wir im sozialen Wohnbau haben“, nämlich dass es zu wenig Grund gebe, auf dem zu Bedingungen des geförderten Wohnbaus gebaut werden könne. Es handle sich um einen wichtigen Schritt, um Grundstücksspekulation entgegenzutreten und verstärkt Flächen für finanzierbare Wohnungen zu mobilisieren, betonte die SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.

PK Wohnbau

APA/Georg Hochmuth

Auf einer Linie: Neue Regeln, um billigeren Grund für Sozialwohnbau zu erhalten

Die Grundkosten im geförderten Wohnbau werden nun mit 188 Euro pro Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundstücksfläche limitiert. Derzeit gebe es Grundbesitzer, die ihre Flächen in der Größenordnung von bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter zum Verkauf anbieten würden, so Chorherr. Als Miete dürfen nicht mehr als rund fünf Euro netto pro Quadratmeter verlangt werden. Im Verkaufsfall muss die Stadt Wien ihre Zustimmung geben.

Gaal: „Nicht in bestehende Widmungen eingreifen“

Es gehe nicht darum, in bestehende Flächenwidmungen einzugreifen, versicherte Gaal. Die neue Kategorie soll angewendet werden, wenn eine höherwertige Widmung angestrebt wird, also etwa von einer landwirtschaftlichen Widmung in Bauland umgewidmet wird. Details zur neuen Widmung und ihrem Anwendungsbereich werden bis Ende des Jahres erarbeitet.

Die neue Regelung werde zu einer Preisdämpfung führen, zeigte sich auch Josef Ostermayer, Obmann des Wiener Landesverbandes der Gemeinnützigen, der ebenfalls an der Präsentation der Neuerung beteiligt war, überzeugt. „Ich bin aus Sicht der Wiener gemeinnützigen Bauträger sehr froh und dankbar, dass Wien diesen Weg geht“, sagte er.

Baurechtsnovelle derzeit in Begutachtung

Grundlage für die neue Regelung sind Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). „Es gab vorher durchaus berechtigte juristische Einwände dagegen. Das ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht“, erklärte Chorherr, warum die Maßnahme nicht früher gesetzt wurde.

Kürzlich habe das Höchstgericht aber etwa eine Klage der Interessenvertreter der Hauseigentümer mit der Begründung zurückgewiesen, dass es im öffentlichen Interesse liege, die „Erschwinglichkeit der Wohnung, insbesondere für einkommensschwächere Gruppen, zu gewährleisten“ und eine „spürbare Preisdämpfung“ zu bewirken.

Die Novelle der Wiener Bauordnung, die in großen Teilen bereits im April präsentiert wurde und mit der unter anderem auch der Abriss von Gründerzeithäusern erschwert wird, geht nächste Woche in Begutachtung. Im November soll sie beschlossen werden.

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