Uber muss in Wien erneut Strafgelder zahlen

Die Taxizentrale 40100 hat weitere 120.000 Strafe gegen den Fahrdienstanbieter Uber erwirkt. Uber halte sich nach wie vor nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten Einstweiligen Verfügung, heißt es.

„Die Höhe der verhängten Geldstrafe ist aufgrund der wiederholt geltend gemachten Verstöße angemessen. Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtete Partei (Uber) aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“, heißt es laut Aussendung im Beschluss des Exekutionsgerichtes in Wien.

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Die Taxibranche ist verärgert, dass Uber sich nicht an gesetzliche Regeln hält

Taxi 40100 will weiter nach Verstößen von Uber suchen und diese dem Gericht melden. „Wir hoffen, dass die immer schwereren Sanktionen, die verhängt werden, Uber endlich zu einem rechtskonformen Verhalten zwingen werden. Auch internationale Konzerne müssen sich an österreichische Gesetze halten“, so Taxi-40100-Geschäftsführer Christian Holzhauser.

Uber wehrt sich: „Gericht hat kein Urteil verhängt“

Uber verwies am Freitagnachmittag auf Anfrage von Radio Wien wie schon bei der Verhängung der ersten Strafe von 20.000 Euro darauf, dass die Prozesse geändert würden, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Aus Sicht von Uber handelt es sich nur um eine Exekutionsbewilligung und kein Urteil, es sei nicht geprüft worden, ob der Verstoß tatsächlich vorliegt.

Noch steht nicht fest, ob sich Uber gegen die Strafe wehren wird. Taxi 40100 wiederum schreibt, sollte Uber gegen die Beschlüsse keinen Rekurs einlegen oder sollte ein solcher abgewiesen werden, dann werde die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber müsse zahlen.

Taxler führen Probefahrten bei Konkurrenz durch

Der Streit geht im Wesentlichen darüber, dass Uber mit einer Mietwagenkonzession tätig ist und daher zwar nicht an die Taxigebühren gebunden ist, dafür aber die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren bzw. alle Aufträge am Firmensitz entgegennehmen müssen. Taxi 40100 macht nun laufend Probefahrten - bisher rund 200 nach Angaben von Anwalt Dieter Heine - und hält penibel fest, wie die Fahrt abgewickelt wurde.

Auf Basis dieser Erhebungen sehe das Gericht das Verhalten der Uber-Fahrer als Verstöße gegen österreichisches Recht an. Wie bei allen Einstweiligen Verfügungen mache das Gericht keine eigenen Erhebungen, sondern bewerte, ob die vorgelegten Beweismittel glaubwürdig sind. Im konkreten Verfahren sei das der Fall, darum sei die Geldstrafe bewilligt worden.

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Uber-Dienste erfolgen mit Mietwagenkonzession und sind meist billiger

So stimme es zwar formal, wenn Uber darauf verweise, dass es kein „Urteil“, sondern eine „Einstweilige Verfügung“ gebe, aber „99 Prozent der Wettbewerbsverfahren werden so entschieden“, sagte Anwalt Heine. Der Gerichtsbeschluss heiße also nicht Urteil, habe aber die gleiche Wirkung. Auch habe das Gericht die Klage von Uber gegen die Beweismittel von Taxi 40100 abgelehnt.

Weitere Strafen in nächsten Wochen könnten folgen

Von neun Strafanträgen, die Taxi 40100 eingebracht hat, seien inzwischen fünf im Sinne des Klägers entschieden. Man werde aber laufend weiter erheben, ob Uber sein Verhalten angepasst hat. Gebe es keine Verhaltensänderung, könnte das Gericht in einer Woche oder zehn Tagen wohl die nächsten Strafen verhängen.

Uber könne ja jederzeit gesetzeskonform agieren, verliere dann aber den Vorteil, „überall zu Billigstpreisen anbieten zu können“, sagte Heine. In Berlin vermittle Uber inzwischen Taxis. Es gebe auch andere Apps, sowohl für Taxis als auch für Mietwagen, die völlig legal arbeiten. Dagegen habe man bei Taxi 40100 nichts, so auch nicht gegen Uber grundsätzlich. Man verlange nur, dass sich auch Uber an die Gesetze hält.

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