Weitere 80.000 Euro Geldstrafe gegen Uber

Der Fahrdienstanbieter Uber ist vom Exekutionsgericht neuerlich zu zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 40.000 Euro verdonnert worden. Das Unternehmen hat sich nicht an die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts gehalten.

Das Urteil hat die Taxi-Zentrale 40100 bekanntgegeben, die den Konkurrenten seit Monaten mit Klagen eindeckt und bereits mehrere Geldstrafen erwirkt hat. In Summe reden wir jetzt schon von 220.000 Euro", sagte eine Sprecherin von Taxi 40100. „Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtende Partei aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“, heißt es im Beschluss des Gerichts.

Die Einstweilige Verfügung besagt, dass es Uber-Fahrern untersagt ist, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen. Weil Uber sich nicht an die Auflagen hält, die im Juni 2018 vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurden, hatte das Exekutionsgericht bereits Ende Juli eine erste Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verhängt, der zehn Tage später eine weitere Strafe in Höhe von 120.000 Euro folgte - mehr 20.000 Euro Strafe für Uber in Wien.

Uber kann Rekurs beantragen

„Uber kann gegen diese Strafen Rekurs und aufschiebende Wirkung beantragen und einlegen“, sagte die Sprecherin von Taxi 40100, Eveline Hruza. Zumindest bei der ersten Strafe habe Uber das auch getan. Für den Rekurs habe Uber jeweils zwei Wochen Zeit. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber muss zahlen.

Uber verwies auf Nachfrage der APA wie schon bei den vorangegangenen Strafen darauf, dass die Prozesse geändert würden, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Aus Sicht von Uber handelt es sich nur um eine Exekutionsbewilligung und kein Urteil, es sei nicht geprüft worden, ob der Verstoß tatsächlich vorliegt.

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