Rottweiler-Biss: Anregungen für Hundeführschein

Weiter in Lebensgefahr war am Mittwoch ein einjähriger Bub, den ein Rottweiler in Wien- Donaustadt in den Kopf gebissen hatte. Nun gibt es Kritik am Wiener Hundeführschein und Vorschläge für Verschärfungen.

Der Zustand des Buben habe sich nicht verändert, hieß es Mittwochvormittag seitens des Krankenanstaltenverbunds (KAV), er schwebe weiter in Lebensgefahr. Die 48-jährige Hundehalterin erwartet zusätzlich zur Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auch ein Hundehalteverbot. Das Tier hatte laut Polizei alle Impfungen und war angeleint, dürfte sich aber losgerissen haben - mehr dazu in Bub nach Hundebiss in Lebensgefahr.

Ob der Rottweiler eingeschläfert werden muss ist noch ungewiss. Der Hund befindet sich im Tierquartier und wird fix nicht mehr weiter vergeben wird, hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Der Hund wird seiner Besitzerin dauerhaft entzogen, wogegen die Frau allerdings noch eine sechwöchige Einspruchsfrist hat. Falls sie die nicht nützt bzw. die Beschwerde abgelehnt wird, geht das Tier endgültig in den Besitz der Stadt über.

Rottweiler

DPA, APA/Bernd Thissen

Rottweiler zählen zu den Listenhunden

Anzeigen wegen Hundeführschein steigen

Die Hundehalterin war im Besitz eines Hundeführscheins, der tragische Zwischenfall in der Donaustadt hat aber eine Debatte ausgelöst. Trotz der Einführung des Hundeführscheins im Jahr 2010 kommt es nach wie vor zu Zwischenfällen mit Hunden. Der Hundeführschein sollte eigentlich dazu beitragen, die Gefahr durch bestimmte Hunde zu verringern.

Offenbar geht aber die Zahl der pflichtbewussten Hundehalter zurück. Im Vorjahr wurden bis Ende August 29 Personen angezeigt, die nicht im Besitz eines Hundeführscheins waren. In diesem Jahr waren es im selben Zeitraum schon 57. Laut Polizei hat es heuer insgesamt 133 Verletzungen durch Hundebisse gegeben, sieben Listenhunde wurden ihren Besitzern abgenommen.

Um den Wiener Hundeführschein zu erlangen, müssen 150 Fragen eines Multiple-Choice-Tests beantwortet werden können. Beantragen kann man den Führschein bei der MA 60 (Veterinärdienste und Tierschutz). Wer mit Listenhund aber ohne Hundeführschein kontrolliert wird, muss den Schein nachmachen und üblicherweise mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Kann der Hundebesitzer weiter keinen Hundeführschein vorlegen, drohen hohe Geldstrafe und die Abnahme des Hundes. In besonderen Gefahrensituationen kann der Hund sofort abgenommen werden.

Bub nach Hundebiss weiter in Lebensgefahr

Weiter in Lebensgefahr war am Mittwoch ein einjähriger Bub, den ein Rottweiler in der Donaustadt in den Kopf gebissen hat.

Elf Hunde auf der Liste

Rottweiler sind eine der elf Rassen, die Wien als Listenhunde bezeichnet. Dazu gehören unter anderem auch noch Pit-Bull-Terrier und Staffordshire-Bullterrier. Die Liste soll zeigen, bei welchen Rassen es besonders oft zu Vorfällen kommt. Laut Schätzungen des Veterinärdiensts werden in Wien rund 5.000 Listenhunde gehalten, 6.579 Hundeführscheine hat das Veterinäramt seit 2010 ausgegeben.

Hans Kurzbauer, Leistungsrichter des Kynologenverbands Österreichs, forderte in „Wien heute“ eine Ausweitung des Hundeführschein auch für andere Hunde: „Ganz egal, ob das ein Rottweiler ist, ein Golden Retriever, ein Border Colli, oder ein kleinerer, die können alle Riesenschaden anrichten, wenn sie nicht kontrollierbar sind. Wenn der Hund gut ausgebildet ist, ist er geistig beschäftigt, der fühlt sich wohl und der folgt dann besser als ein Hund der jede Sekunde ausnützt, wenn er Freilauf hat.“

Wiener Hundeführschein

ORF

Der Hundeführschein wurde 2010 eingeführt

Kein Nachweis spezieller Stunden

Derzeit kann man mit einem Listenhund ab einem Alter von sechs Monaten einen Hundeführschein machen, der Nachweis spezieller Ausbildungsstunden wie in Niederösterreich ist in Wien nicht vorgeschrieben, das sollte sich ändern meinen Tiertrainer mit jahrzehntelanger Erfahrung.

Peter Blohm, Hundetrainer in der gleichnamigen Hundeschule im Süden Wiens, glaubt nicht, dass die Attacke auf den Buben zu verhindern gewesen wäre. „Es sind leider Gottes viel zu viele falsche Leute, die einen zu großen, zu starken, zu aggressiven Hund haben und meistens werden diese Hunde auch falsch erzogen“, so Blohm in „Wien heute“.

Debatte um Alkoholverbot für Hundehalter

Zur Debatte stehen nun auch generelle Maulkorbpflicht bei Listenhunden und Alkoholverbot bei den Hundehaltern. „Wenn ein Mensch seinen Hund nicht unter Kontrolle halten kann, sei es wegen eines Gipsbeins oder wegen Alkoholisierung, ist das im Gesetz eindeutig geregelt, das ist ganz klar verboten“, meinte die Wiener Tierschutz-Ombudsfrau Eva Persy gegenüber Radio Wien. Eine Verschärfung des Gesetzes sei daher nicht notwendig.

Auch die generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde sei im Gesetz ausreichend geregelt. An belebten Orten oder auch in öffentlichen Verkehrsmittelns ist ein Maulkorb ohnehin vorgeschrieben. Wenn sich ein Hundebesitzer an die gesetzlichen Vorgaben hält, dann sei eine generelle Maulkorbpflicht nicht erforderlich, sagt Persy.

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