Postings gegen Wiener Neujahrsbaby: Haft
Das Mädchen Asel wurde am 1. Jänner 2018 um 0.47 Uhr in der Krankenanstalt Rudolfstiftung im Bezirk Landstraße geboren - mehr dazu in Asel, das Wiener Neujahrsbaby 2018. Mit einem Foto auf Facebook wurde die Geburt des Wiener Neujahrsbabys 2018 gefeiert. Darauf zu sehen: das Baby mit seiner Mutter, die ein Kopftuch trägt.
ORF
Negative Kommentare folgten: User störten sich an einem muslimischen Neujahrsbaby und am Kopftuch - so auch die angeklagte Niederösterreicherin. Es befanden sich strafrechtlich relevante Postings darunter, Juristen prüften diese - mehr dazu in Hassposts gegen Neujahrsbaby: Juristen prüfen.
Urteil: Neun Monate teilbedingte Haftstrafe
Am Dienstag fand sich die 48-jährige Frau wegen Verhetzung im Gerichtssaal Korneuburg wieder. In der Verhandlung bekannte sich die Frau nicht schuldig. Die Richter sahen das aber anders: Sie verurteilten sie zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten - drei davon muss sie unbedingt absitzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Jahr 2016 wurde der gesetzliche Rahmen für Hasspostings im Internet verschärft. Bei besonders extremen Fällen der Verhetzung und Cybermobbing drohen seitdem bis zu drei Jahre Haft.