Sozialwohnungen: Eigentümer will Prüfung

Der umstrittene Verkauf von 3.000 Sozialwohnungen ist um ein Kapitel reicher. Nachdem bekanntwurde, dass die Stadt den Verkauf ablehnt, zog Eigentümer Christian Hosp den Genehmigungsantrag zurück.

Der Eigentümer der Wohnbauvereinigung WBV-GFW (vormals WBV-GÖD) will nun prüfen lassen, ob der novellierte Paragraf zehn des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes auch für abgeschlossene Deals gilt. „Wir streben eine rechtliche Überprüfung für die gesetzeskonforme Anwendung des WGG an und ziehen den Antrag bei der MA 50 zurück“, kündigte Hosp am Sonntag in einer Aussendung an. Im Mai 2018 gab es eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Hosp wollte daraufhin die Unternehmensübertragung nachträglich genehmigen lassen.

Deal seit langem umstritten

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) veräußerte ihren gemeinnützigen Bauträger WBV-GÖD bereits im Jahr 2003. Das damals zum Zug gekommene Unternehmen verkaufte den Bauträger im Jahr 2017 an Hosp weiter. Der Kauf wurde Hosp laut eigenen Angaben von Heumarkt-Investor Michael Tojner empfohlen. Politisch umstritten ist der Deal mit Hosp schon seit langem. Kritiker befürchten, dass durch die Transaktion die Gemeinnützigkeit verloren gehen könnte.

Hosp unterstreicht Interesse an Gemeinnützigkeit

Der WBV-GFW-Eigentümer will nun rechtlich prüfen lassen, ob durch die Eintragung des neuen Eigentümers im Firmenbuch die Transaktion entsprechend Paragraf zehn des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) im Jahr 2017 als erledigt anzusehen sei, und sich die Änderung des Paragrafen zehn WGG nur auf „offene Transaktionen“ beziehe. Wie konkret der rechtliche Instanzenzug aussehen werde, sei derzeit noch offen, hieß es am Sonntag auf APA-Anfrage.

Hosp sagte am Sonntag, an der Gemeinnützigkeit des Bauträgers nichts ändern zu wollen. Er habe „weder die rechtlichen Möglichkeiten noch irgendein Interesse, an der Gemeinnützigkeit etwas zu ändern“. Hosp würde auch „diese Absicht in eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Wien festschreiben“.

FPÖ: „Haarsträubende Argumentation“

Kritik an Hosp und übte erneut die FPÖ. „Die Argumentation Christian Hosps ist haarsträubend. Der Antrag soll zurückgezogen werden, weil die Stadt seinen Deal nicht genehmigen wird“, so der geschäftsführende FPÖ-Landesparteiobmann Johann Gudenus. „Das kann sich Wien nicht bieten lassen.“

Die Landesregierung werde kommende Woche dem Deal die Zustimmung verwehren, berichtet der „Kurier“ am Samstag unter Berufung auf eine entsprechende Empfehlung der zuständigen Magistratsabteilung - mehr dazu in Sozialwohnungen: Stadt wird Verkauf ablehnen (wien.ORF.at; 16.9.2018).

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