Nach Hundebiss: Gesetzesnovelle angekündigt

Nachdem in der Vorwoche ein Kleinkind von einem Hund angefallen worden ist, sind am Montag Magistrat, Polizei und Tierschutzombudsstelle zusammengekommen. Es wurde dabei eine Novelle des Tierhaltegesetzes angekündigt.

„Wir haben mittlerweile schon elfmal das Wiener Tierhaltegesetz verschärft und nachgeschärft. Aber natürlich nehmen wir den Vorfall zum Anlass, nochmal darüber zu schauen, wo wir noch weiter verschärfen können, zum Schutz der Menschen und vor allem der Kinder“, sagte Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) gegenüber „Wien heute“.

Hundeführschein seit 2010

Seit 2010 braucht man in Wien für das Halten eines sogenannten Listenhundes einen Hundeführschein.

Noch vor Jahresende soll eine Novellierung des Gesetzes auf den Weg gebracht werden, kündigte Sima an. Wie diese Verschärfungen konkret aussehen, konnte Sima mit Verweis auf das bisher erst erste Treffen noch nicht sagen. Allerdings werde das Thema Alkohol eine Rolle spielen. „Das war ja auch der Auslöser für diesen furchtbaren Unfall. Dass die Hundehalterin sehr stark alkoholisiert war. Das ist jetzt schon verboten im Gesetz, aber wir werden das nochmal dezidiert hineinschreiben“.

Bub weiter in Lebensgefahr

Ein einjähriger Bub wurde in der Vorwoche in der Donaustadt von einem Rottweiler schwer verletzt. Der Hund hatte sich von seiner Besitzerin, die alkoholisiert war, losgerissen und den Buben gebissen - mehr dazu in Bub nach Hundebiss in Lebensgefahr. Der Bub schwebt weiter in Lebensgefahr.

Strengeres Gesetz für Hundehalter geplant

Nach der Attacke eines Rottweilers auf einen einjährigen Buben hat im Rathaus ein „Hunde-Gipfel“ stattgefunden.

Der dreijährige Rottweiler, der den Buben attackiert hat, ist im Tierquartier untergebracht worden. Was mit ihm passiert ist noch nicht klar. Zur Besitzerin darf er nicht mehr zurück. Gegen diese Entscheidung hat die Halterin sechs Wochen Zeit Einspruch zu erheben.

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