Sozialwohnungen: Deal abgelehnt

Die Wiener Landesregierung hat am Dienstag dem Deal mit 3.000 gemeinnützigen Wohnungen nachträglich die Zustimmung verweigert. Damit wurden die Anteilsübertragungen für nichtig erklärt.

Die WBV-GFW - ursprünglich gemeinnütziger Bauträger der Beamten-Gewerkschaft - wird einer Aussendung von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) zufolge beauftragt, binnen einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Firmenbuch zu veranlassen, dass die eingetragenen Gesellschafter wieder mit dem Stand vor dem 31. Dezember 2008 ausgewiesen werden. Umzusetzen sei die einstimmig gefallene Entscheidung binnen einer Frist von drei Monaten ab Rechtskraft, hieß es in der Pressemitteilung.

Ob der jetzige Inhaber Christian Hosp, der seine Eigentümerschaft wieder verlieren würde, Rechtsmittel gegen den einstimmigen Landesregierungsbeschluss erhebt, war noch offen. Man sei überrascht von der Entscheidung der Stadt und werde die weitere Vorgangsweise prüfen, so eine Sprecherin gegenüber der APA.

Nachträglicher Antrag für Genehmigung

Die Stadt beruft sich bei ihrer Entscheidung auf Änderungen des Bundesgesetzes aus dem Frühjahr 2018, wonach auch mittelbare Übertragungen innerhalb von Gemeinnützigen genehmigungspflichtig sind. Die nachträgliche Verweigerung des Deals wurde am Wochenende angekündigt - mehr dazu in Sozialwohnungen: Stadt wird Verkauf ablehnen.

Christian Hosp hatte den geforderten Genehmigungsantrag auch nachträglich gestellt, ihn aber erst am Wochenende mit Verweis auf rechtliche Überprüfungen zurückgezogen - mehr dazu in Sozialwohnungen: Eigentümer will Prüfung.

Die Landesregierung betonte am Dienstag allerdings, dass man „auch amtswegig, also von sich aus“ tätig werden könne - sprich: in diesem Fall den Deal ablehnen kann: „Ein Antrag seitens der Wohnbauvereinigung ist demnach nicht zwingend notwendig.“

Keine Änderungen für Mieter

Die mittelbare Anteilsübertragung der GFW an Hosp durch die vormaligen Eigentümer Stefan Gregorich und Michael Baumgartner war in den vergangenen Monaten wiederholt diskutiert worden. Befürchtet worden war, dass die Gemeinnützigkeit der Wohnungen verloren gehen könnte - was Hosp stets heftig bestritt.

Außerdem wurde etwa vom Revisionsverband festgehalten, dass Hosp dem Baugewerbe angehöre, was laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) nicht gestattet ist. „Im vorliegenden Fall sind in der Gesamtheit die Grenzen des WGG überstrapaziert worden, die strenge Regelung des Kaufpreises ist durch zusätzliche Geldflüsse vonseiten Dritter verletzt worden“, begründete Gaal die Ablehnung.

Die Wohnbaustadträtin war zudem um Beruhigung der betroffenen Bewohner bemüht: „Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich selbstverständlich nichts, Mietverträge und die Höhe der Mieten bleiben weiterhin unverändert.“

Opposition: „Rote Karte für Spekulation“

Eine „rote Karte für die Spekulation mit Sozialwohnungen“ sah Johann Gudenus, geschäftsführender Landesparteiobmann der Wiener FPÖ, in einer Aussendung. „SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal müssen sich ungeachtet dessen vorwerfen lassen, offenkundig problematische Berater zu konsultieren. Hier wird der Rechnungshof noch ein breites Betätigungsfeld vorfinden“, so Gudenus.

Johann Singer, Wohnbausprecher der ÖVP, sah eine „späte Entscheidung“: „Bereits im Frühjahr dieses Jahres haben wir im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz eine Klarstellung vorgenommen, unter welchen Voraussetzungen der Erwerb von Anteilen an einer gemeinnützigen Bauvereinigung von der zuständigen Landesregierung zu untersagen ist.“

„Spät, aber doch – es war die einzig mögliche Entscheidung, hier die Notbremse zu ziehen. Es bleibt aber unverständlich, dass sich gerade die Sozialdemokratie und federführend Bürgermeister Ludwig hier erst auf massiven Druck der Opposition und der Medien zum Handeln aufraffen konnten“, so Christoph Wiederkehr, designierter NEOS-Klubobmann.

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