Höchstes Wohnhochhaus: Warten auf Urteil

Für das umstrittene Hochhausprojekt Danube Flats bei der Reichsbrücke könnte bald ein langer Rechtsstreit zu Ende gehen. Nach mehreren Verhandlungen am Verwaltungsgericht ist bisher kein weiterer Gerichtstermin festgelegt.

Der Wohnturm hätte nach den ursprünglichen Projektplänen bereits 2016 fertig gebaut sein sollen. Doch am Standort des ehemaligen Cineplexx-Kinos an der Reichsbrücke - in Ufernähe zur Neuen Donau - findet sich noch immer ein verfallendes und ausgehöhltes Gebäude.

Die „Danube Flats“ der S+B-Gruppe und der Soravia Group wäre mit rund 167 Metern das höchste Wohnhochhaus Wiens und auch Österreichs. Das Projekt ist mit 253 Millionen Euro veranschlagt. Es sind „rund 600 freifinanzierte Eigentums- und Vorsorgewohnungen“ sowie Sozialwohnungen geplant.

Seidler Tower und Danube Flats

Danube Flats

Bestehender Harry-Seidler-Tower (l.) und Danube Flats

Baubeginn ab kommenden Jahr wäre möglich

Seit 2015 gibt es für das Projekt die entsprechende Hochhaus-Flächenwidmung. Auch die Baugenehmigung liegt vor. Aber wegen Anrainerbeschwerden ist sie noch nicht rechtskräftig. Laut Baupolizei drehen sich die Beschwerden um die Themen Sichteinschränkung und Windkanäle die sich bilden könnten. Außerdem wird die Hochhaus-Flächenwidmung ganz grundlegend als rechtswidrig angezweifelt.

Gegen das Projekt mobilisiert hatte auch die FPÖ. Sie sprach vom Verdacht einer Gefälligkeitswidmung. Die Umwidmung wurde 2015 im Gemeinderat beschlossen. Davor waren als Bebauungshöhe nur 26 Meter zulässig, wie der „Standard“ berichtet. Rot-Grün verpflichtete die Bauwerber im Gegenzug mittels städtebaulicher Verträge zu Investitionen in die soziale Infrastruktur.

In den vergangenen Monaten wurde am Verwaltungsgerichts verhandelt. Nun warten Anrainer und Projektentwickler auf das schriftliche Urteil des Gerichts. Im Fall eines positiven Bescheids könnte laut den Bauherren im kommenden Jahr mit den Arbeiten begonnen werden. Sollte allerdings den Einsprüchen, die Flächenwidmung betreffend, stattgegeben werden, geht der Rechtsstreit vor dem Verfassungsgericht weiter.

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