Drei Jahre Haft für Einbrecher

Zu drei Jahren unbedingter Haft ist am Montag am Landesgericht ein 31-jähriger Mann verurteilt worden. Er hatte bei fünf Einbrüchen über 100.000 Euro Beute gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann soll sich seit Juli des Vorjahres in der Bundeshauptstadt als Einbrecher betätigt haben. Mittels eines Schraubenziehers verschaffte er sich über Terrassenfenster und Eingangstüren Zutritt zu Wohnhäusern. Es handle sich bei seinem Mandanten - einem gebürtigen Serben - um keinen Kriminaltouristen, sagte Verteidiger Philipp Wolm.

Partnerin Kokainsucht verheimlicht

Der 31-Jährige hatte sich 2016 über Facebook in eine Wienerin verliebt, zog bei dieser ein und griff ihr in beruflicher Hinsicht auch unter die Arme. Die Frau betreibt ein auf Nahrungsergänzungsmittel spezialisiertes Geschäft.

Allerdings verheimlichte der Mann seiner Partnerin seine Kokainsucht. „Er hat sich dafür geschämt“, berichtete sein Anwalt dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Christian Noe. Weil am Ende das Geld nicht mehr reichte, um sich seine Sucht zu finanzieren, habe der Angeklagte mit den Einbrüchen begonnen.

„Habe nicht ausgekundschaftet“

Er sei abends und nachts ausschließlich in Häuser eingedrungen, wo kein Licht brannte, so der Angeklagte. Dass sich die Einbrüche durchwegs bezahlt machten - mit weniger als 20.000 Euro ging er nie nach Hause -, sei reiner Zufall gewesen: „Ich habe nicht ausgekundschaftet.“ Allein der erste Einbruch Anfang Juli brachte dem Mann mehr als 50.000 Euro ein. Neben Bargeld nahm der Mann stets Schmuckstücke mit: „Und das war natürlich Markenware“, sagte er.

Die erbeuteten Wertsachen verkaufte er im Anschluss an einen darauf spezialisierten Hehler. „Ich habe dafür nur ein Viertel bekommen“, so der Angeklagte. Deshalb hätte er weitergemacht. Ende Mai wurde er festgenommen. „Ich schwöre, dass ich niemals wieder etwas machen werde“, versprach er dem Gericht. Staatsanwalt Jörgen Santin meldete gegen das Urteil, zu dem der Verteidiger keine Erklärung abgab, Berufung an. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.