Stadt verschärft Tierhaltegesetz

Die Stadt Wien verschärft das Tierhaltegesetz erneut. Anlass dafür ist der Tod eines ein Jahr alten Kindes, dem ein Rottweiler in den Kopf gebissen hat. Unter anderem wird ein Alkohollimit für Hundehalter eingeführt.

„Dieses Gesetz dient dem Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben.“ Mit diesen Worten beginnt der Text des Wiener Tierhaltegesetzes. In den vergangenen Jahren schon mehrmals novelliert, wird das Gesetz jetzt also wieder verschärft. Die Novelle soll noch heuer in Kraft treten.

„Eine Fülle von Maßnahmen“ angekündigt

Die Novelle wird laut dem Büro der Tierschutz-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) nicht nur das bereits angekündigte Alkohollimit für Besitzer sogenannter „Listenhunde“ enthalten. Im Gespräch war eine 0,5-Promille-Obergrenze, wie sie auch für Autofahrer gilt. Daneben wurde aber auch „eine Fülle weiterer Maßnahmen“ angekündigt. Details dazu wollte das Büro allerdings noch nicht verraten.

Rottweiler

ORF

Das Tierhaltegesetz wird novelliert

Die Novelle sei fix, bestätigte das Sima-Büro einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“. Man sei gerade in Endabstimmung mit Polizei und Experten. Die neuen Vorschriften sollen kommende Woche präsentiert und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Einjähriger kämpfte wochenlang um sein Leben

Anlass für die neuerliche Verschärfung ist der Fall eines einjährigen Kindes, das vor etwa drei Wochen in der Donaustadt von einem Rottweiler angefallen wurde, während es mit seinen Großeltern spazieren war. Der angeleinte Hund hatte sich von der alkoholisierten Halterin losgerissen. Bei der Frau waren 1,4 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen worden - mehr dazu in Bub nach Hundebiss in Lebensgefahr.

Stadt verschärft Tierhaltegesetz

Eine Novelle ist jetzt fix. Sie bringt unter anderem eine Alkoholgrenze für Tierhalter mit sich.

Das Kind kämpfte im Krankenhaus mehrere Wochen um sein Leben, starb aber in der Vorwoche - mehr dazu in Nach Hundebiss: Bub gestorben. Der Hund kam zunächst in das städtische TierQuarTier, griff auch dort einen Betreuer an und erwies sich als nicht mehr resozialisierbar - mehr dazu in Rottweiler nach Attacke auf Kind eingeschläfert.

Neuer Anlass für Gesetzesänderung

An dem Vorfall entzündete sich sofort wieder eine Debatte über Vorschriften für Hundehalter sowie über Listenhunde und Hundehaltung in Wien. Schon wenige Tage später kündigten Magistrat, Polizei und Tierschutzombudsstelle eine Novelle des Tierhaltegesetzes an - mehr dazu in Nach Hundebiss: Gesetzesnovelle angekündigt.

Auch der Vater des Buben sprach sich dafür aus, das bestehende Gesetz zu verschärfen. Von einem Alkohollimit hält er aber nichts, der Hund könne sich trotzdem vom Besitzer losreißen und zubeißen. Er fordert viel mehr, Leine und Beißkorb verpflichtend vorzuschreiben - mehr dazu in Vater von totem Buben fordert Beißkorbpflicht.

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