Drohung wegen Telefonentzug im Gefängnis: Haft

Weil er einen Justizwachebeamten, der ihm das Telefonieren untersagt hatte, bedroht hatte, ist ein 20-jähriger Mann am Mittwoch vom Wiener Landesgericht zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte weist bisher zwei Vorstrafen wegen Raubes auf. Bei der zweiten Verurteilung hatte der Tschetschene trotz eines raschen Rückfalls mithilfe seines Verteidigers Florian Kreiner noch eine teilbedingte Freiheitsstrafe erhalten. Von eineinhalb Jahren musste er nur sechs Monate verbüßen, den Rest bekam er unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen.

In sozialen Netzwerken Justizbeamten ausgeforscht

Nach seiner Entlassung gingen bei dem 20-Jährigen allerdings die Sicherungen durch. In einem sozialen Netzwerk fand er das Profil jenes Justizwachebeamten, der ihm während seines Aufenthalts in der Justizanstalt Josefstadt einmal das Telefonieren untersagt hatte. Er ließ dem Beamten daraufhin eine Sprachnachricht mit äußerst derben Beschimpfungen zukommen.

Nach Ansicht von Richter Georg Allmayer war damit unzweifelhaft der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der 20-Jährige dem Empfänger der Nachricht zumindest mit einer Körperverletzung gedroht hatte, um diesen in Furcht und Unruhe zu versetzen.

Insgesamt muss der 20-jährige Mann nun 16 Monate ins Gefängnis. Der offene bedingte Strafteil aus der Vorverurteilung wurde widerrufen, so dass der gebürtige Tschetschene nun auch die restliche Zeit absitzen muss.