Zwölf Jahre Haft für Mord an 91-Jähriger

Im Prozess um den Mord an einer 91-Jährigen in Penzing im vergangenen Jänner ist der Angeklagte zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Tat bis zuletzt bestritten.

„Ich bin mir dessen bewusst, dass ich das nicht gemacht habe“, meinte der 20-Jährige nach der Urteilsverkündung zum Richter. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger legte der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Als mildernd wurden die Unbescholtenheit und das Alter des Angeklagten gewertet. Erschwerend wurde die besondere Brutalität seines Vorgehens bewertet: Die Aggression des Mannes habe sich gegen ein 91-jähriges Opfer gerichtet, das schwer verletzte Opfer sei einfach liegen gelassen worden. Laut Gutachten hatte die von sieben wuchtigen, gegen ihren Kopf gerichteten Hieben getroffene Frau noch längere Zeit gelebt, ehe sie an einer Hirnlähmung infolge eines Schädel-Hirn-Traumas und eines Schädelbruchs starb.

Der Angeklagte vor Prozessbeginn wegen Mordes "91-Jährige in Wien-Penzing mit Holzscheit und Hammer erschlagen" am Mittwoch, 10. Oktober 2018, im Großen Schwurgerichtssaal

APA/Pfarrhofer

Der Angeklagte vor Prozessbeginn

Bei Wiedereinreise nach Österreich gefasst

Der Angeklagte wurde von einem DNA-Gutachten schwer belastet. Auf einer Krücke der Frau ließ sich neben den Merkmalen der Getöteten ein männlicher Verursacher feststellen. „Es besteht kein Zweifel, dass sich die Spuren zur Gänze aus Merkmalen der beiden zusammensetzen“, erklärte eine DNA-Sachverständige.

Haft für Mord an 91-jähriger Wienerin

Im Prozess um den Mord an einer 91-Jährigen ist der Angeklagte nun zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein- und Ausreisestempel im Pass belegen laut Staatsanwaltschaft ebenfalls, dass der Mann zum Tatzeitpunkt in Wien war. Wie die DNA-Spuren auf Hammer und Krücke gelangt sein könnten, konnte der 20-Jährige vor Gericht nicht erklären. Der Richter belehrte den bisher unbescholtenen Angeklagten eindringlich, ein Geständnis würde sich bei der Strafbemessung mildernd auswirken. „Ich bleibe bei meiner Verantwortung. Es tut mir wirklich leid, dass die alte Frau gestorben ist. Aber ich habe die Straftat nicht verübt“, erwiderte der 20-Jährige.

Täter täuschte Raubmord vor

Laut Obduktion war die Pensionistin mit einem gegen das Ohr gerichteten Schlag mit dem Hammer und zumindest zwei Schlägen mit einem Holzscheit getötet worden. Vier weitere Hiebe gegen ihren Kopf konnten keinem konkreten Gegenstand zugeordnet werden. Der Täter hatte nach der Attacke die Wohnung verwüstet, um einen Einbruch bzw. Raubmord vorzutäuschen. Der Angeklagte bemühte sich nach Kräften um eine Erklärung, weshalb am Tatort seine DNA-Spuren sichergestellt wurden.

Tatort Penzing Tote 91-Jährige

APA/Georg Hochmuth

Tatort war dieses Wohnhaus in Penzing

Dem Mord soll ein Diebstahl vorangegangen sein. Der 20-Jährige soll versucht haben, die 91-Jährige zur Rücknahme einer Anzeige zu bringen, die diese gegen seine im selben Haus wohnende Schwester erstattet hatte. Diese soll der 91-Jährigen nämlich 1.600 Euro gestohlen haben - mehr dazu in 91-Jährige tot: Mordverdacht.

91-Jährige beharrte auf Anzeige

Die Pensionistin verlangte von der Nachbarin das Geld zurück, aber ohne Erfolg. Andere Nachbarn rieten ihr dazu, die Polizei zu informieren. Daraufhin sollen die mutmaßliche Diebin und ihre Familie die 91-Jährige etwa mit nächtlichen Klopfgeräuschen zu terrorisieren begonnen haben. Als ein eigentlich in Serbien lebender Bruder von der Anzeige erfuhr, versuchte er, die Pensionistin umzustimmen.

Als sich die Pensionistin nicht umstimmen ließ, dürfte die Situation eskaliert sein. Der 20-Jährige reiste wenige Stunden nach der Bluttat zurück nach Serbien. Seine Mutter wäre krank geworden und hätte seine Unterstützung gebraucht, behauptete er. Als der 20-Jährige sich Anfang April wieder auf den Weg nach Wien machte, wurde er beim Grenzübertritt festgenommen.