Beißkorbpflicht für Listenhunde fix

Nach der tödlichen Hundeattacke auf einen 17 Monate alten Buben in Wien führt die Stadt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde ein. Auch der Hundeführschein wird auf zwei Jahre befristet.

Es ist die mittlerweile 12. Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz. An öffentlichen Orten wird eine „generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde kommen“, sagte die zuständige Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) bei einer Pressekonferenz. Bei Verstößen wird streng bestraft. Hält man sich nicht an die Maulkorbpflicht - sie gilt im öffentlichen Raum überall mit Ausnahme von umzäunten Hundezonen -, werden eine Strafe von mindestens 200 Euro sowie ein sechsstündiges Training bei einem Hundetrainer fällig.

„Listenhunde“:

Elf Hunderassen sind in Wien auf einer Liste zusammengefasst, weil von ihnen laut Stadt eine potenziell höhere Gefahr ausgehen kann - mehr dazu in Listenhunde.

Wird der Besitzer oder die Besitzerin ein zweites Mal erwischt, muss der Besitzer den Hundeführschein wiederholen. Bereits beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren wird schließlich das Tier abgenommen. „Denn dann ist der Halter ganz offensichtlich nicht vertrauenswürdig“, begründete Sima die Vorgangsweise. Kommt es zu einer Bissverletzung durch die Verletzung der Maulkorbpflicht, wird der Hund sofort abgenommen. Im Falle einer Missachtung der Leinenpflicht setzt es mindestens 100 Euro Strafe.

Hund mit Maulkorb

dpa/Uwe Zucchi

Bald „generelle Maulkorb- und Leinenpflicht“ für Listenhunde

Nochmalige Prüfung nach zwei Jahren verpflichtend

Verschärfungen gibt es auch beim Hundeführschein. Ein solcher ist in Wien für Besitzer von Listenhunden bereits seit 2010 Pflicht. Die Prüfung selbst wird umfangreicher, da der Praxisteil erweitert wird. Außerdem müsse man zwei Jahre nach der Prüfung verpflichtend nochmals antreten, kündigte Sima an. Derzeit werde der Führschein meistens dann absolviert, wenn der Hund erst einige Monate alt ist. Die Prüfer hätten aber vielfach rückgemeldet, dass ein nochmaliges Antreten mit dem erwachsenen Tier sinnvoll sei, so Sima. Denn die Vierbeiner würden sich oft noch entwickeln.

Außerdem räumt die Novelle des Tierhaltegesetzes den Hundeprüfern mehr Kompetenzen ein. „Sie können dann Wiederholungsprüfungen, zusätzliche Trainingseinheiten oder Schulungen anordnen“, so die Ressortchefin. Ebenfalls neu ist, dass auch ein Nichtlistenhund dann führscheinpflichtig wird, wenn es zu einem Bissvorfall kommt. Bisher war das Ermessenssache der Polizei. Für ein Antreten zur Prüfung ist jedenfalls ein Zehnstundentraining Voraussetzung.

Neuerungen sollen noch heuer wirksam werden

Bittet ein Listenhundehalter einen Verwandten oder Freund, mit seinem Tier Gassi zu gehen, braucht dieser ebenfalls einen Hundeführschein. Das war schon bisher so. In der Novelle wird nun aber eine Mindeststrafe von 200 Euro bei Verstoß festgeschrieben. Bereits beim zweiten Mal wird der Hund abgenommen. Das Gesetz beinhaltet schließlich auch ein Zuchtverbot von Listenhunden in Wien. Wobei Sima einräumte, dass das in der Hauptstadt schon jetzt so gut wie kein Thema sei. Macht es trotzdem jemand, winkt eine Mindeststrafe von 1.000 Euro, wobei hier eine einjährige Übergangsfrist gilt.

Beschlossen werden soll das Regelwerk bereits in der Landtagssitzung am 25. Oktober. Bei jenen Passagen, die die Polizei betreffen - also etwa Alkohollimit und Maulkorbpflicht -, muss auch das Innenministerium noch seinen Sanktus geben. Dafür gibt es eine achtwöchige Frist. Ziel ist es laut Sima, dass sämtliche Neuerungen noch heuer wirksam werden - mehr dazu in Sima verteidigt Tierhaltegesetz-Novelle.

Polizei befürwortet Beißkorbpflicht

Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl begrüßte die Novelle. „Die Beißkorbpflicht für Listenhunde befürworten wir ganz klar. Experten haben mir versichert, dass der Maulkorb für die Tiere überhaupt keine Nachteile bringt“, so Pürstl. Durch die Novelle würden auch Verfahren deutlich beschleunigt, etwa bei der Abnahme des Tieres.

Schärferes Gesetz für Listen-Hunde

Nach der tödlichen Attacke auf einen 17 Monate alten Buben führt Wien eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde ein.

Die Polizei werde in erster Linie bei offensichtlichen Verdachtsfällen - „wenn klar ist, dass jemand nicht ganz im Besitz seiner Sinne ist“ - die Halter blasen lassen, so Pürstl. Auf die Personalreserven werde sich das nicht merkbar niederschlagen. Man führe im Jahr 400.000 Alkoholkontrollen in Wien durch. „Auf die wenigen zusätzlichen Fälle im öffentlichen Raum - und ich gehe davon aus, dass es wenige sein werden - wird es da nicht ankommen“, zeigte sich der Polizeipräsident zuversichtlich.

Tödlicher Hundebiss war Auslöser für Verschärfung

In Wien waren mit Ende 2017 exakt 55.581 Hunde gemeldet, sechs Prozent oder rund 3.300 davon waren Listenhunde. Seit 2010 gab es laut Rathaus rund 2.500 Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Tierhaltegesetz. Allein heuer wurden 18 Tiere abgenommen, sieben davon aufgrund eines fehlenden Hundeführscheins und sechs infolge von Bissvorfällen.

Auslöser für die Verschärfung war die Attacke eines Rottweilers auf einen 17 Monate alten Buben im September in der Ziegelhofstraße. Das Kind starb nach mehreren Wochen im AKH an den schweren Verletzungen - mehr dazu in Nach Hundebiss: Bub gestorben. Der Hund wurde eingeschläfert - mehr dazu in Rottweiler nach Attacke auf Kind eingeschläfert.

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