Student als Stalker verurteilt: Drei Monate Haft

Ein 21-jähriger Student ist am Freitag am Landesgericht verurteilt worden, weil er über einen Zeitraum von fast zwei Jahren eine gleichaltrige Frau beharrlich verfolgt hatte. Der Mann hatte sich bis zum Schluss uneinsichtig gezeigt.

Im Oktober 2016 gestand er einer früheren Mitschülerin seine Liebe. „Ich habe ihm gesagt, dass es bei mir nicht so ist“, berichtete diese Richterin Alexandra Skrdla. Seither wurde sie ihren Verehrer nicht mehr los. Er passte sie vor ihrer Wohnung ab, tauchte mit Rosen und Wein auf oder harrte stundenlang im Stiegenhaus aus, bis die alarmierte Polizei einschritt.

Er legte ihr einen Blumenstrauß mit Konzertkarten vor die Tür, schickte ihr teilweise täglich SMS oder ließ ihr über verschiedene soziale Netzwerke Botschaften zukommen. Sie erhielt auch einen 60-seitigen Liebesbrief und ein Buch mit Liedern, die der 21-Jährige in englischer Sprache getextet hatte.

Einstweilige Verfügung brachte nichts

Die 21-Jährige ließ keinen Zweifel, dass sie sich bedrängt fühlte und keinen Kontakt wünschte. Sie erwirkte eine Einstweilige Verfügung, die dem jungen Mann jede Kontaktaufnahme untersagte. Dessen ungeachtet tauchte der Student plötzlich auf einem Musikfestival auf und wollte ein Gespräch, stand in einer Trafik wie aus heiterem Himmel neben der jungen Frau oder begegnete ihr „zufällig“ beim Einkaufen, wo er sie umarmen wollte.

„Ich will, dass das aufhört“, deponierte die Betroffene im Zeugenstand. Die ständige unerwünschte Präsenz des Studenten hatte bei ihr zu Panikattacken, Angstzuständen und am Ende einer depressiven Verstimmung geführt. Im Herbst 2017 begab sich die Studentin in Therapie, weil sie ohne psychologische Unterstützung nicht mehr weiter wusste. „Ich trau mich alleine nicht mehr rausgehen“, verriet sie der Richterin. Seit die Sache beim Strafgericht anhängig ist, habe sich der Angeklagte allerdings zurückgenommen.

Angeklagter nicht einsichtig

Der Angeklagte war bis zuletzt schulduneinsichtig. „Ich bekenne mich ehrlich gesagt nicht schuldig, weil ich das nicht einsehe“, meinte er zu Beginn der Verhandlung. Er habe von der Einstweiligen Verfügung zwar gewusst, „aber ich hab’ mir gedacht, ein klärendes Gespräch wär’ sinnvoller“. Und weiter: „Menschen sind halt verschieden. Vor allem Frauen.“ Er habe der Frau „helfen wollen“, er hätte nämlich über soziale Kanäle den Eindruck gewonnen, „dass es ihr nicht gut geht“. Dass das ursächlich mit ihm zu tun hatte, war ihm offenbar nicht bewusst.

Noch in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung erklärte der anwaltlich nicht vertretene Angeklagte: „Ich wollte nur helfen. Drum bereue ich das momentan nicht und werde es auch nicht bereuen.“ Das Verfahren sei „sehr einseitig“ geführt worden: „Ich sehe nicht, dass ich ihre Freiheit einschränke.“

Drei Monate Haft

Die Richterin verhängte bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr über den bisher Unbescholtenen drei Monate Haft, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nachgesehen wurden. Zudem erteilte sie dem Studenten die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen und sich von der Betroffenen fernzuhalten. „Wenn Sie sich nicht daran halten, ziehe ich Sie ein“, machte sie deutlich. Überdies muss der junge Mann seiner früheren Mitschülerin 2.000 Euro für die erlittene Unbill bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.