Anrainerparken: Öffnung für Lieferanten

Im Streit über die Öffnung der Anrainerparkplätze wird nun die Nutzung für den Lieferverkehr erlaubt. Ab Dezember dürfen Kleintransporteure die für Anrainer reservierten Flächen nutzen, gab die Wirtschaftskammer am Freitag bekannt.

„Heute ist ein guter Tag für die Transportwirtschaft. Paketdienste und Co. dürfen ab Dezember auch auf Anrainerparkplätzen halten“, sagte Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr, in der Aussendung. Die Bestimmung sei im aktuellen Amtsblatt der Stadt Wien veröffentlicht worden. Laut Kammer gibt es in Wien rund 2.300 aktive Kleintransportunternehmen mit KT-Kennzeichen.

„Erster wichtiger Schritt“

Die Regelung ist für die Wirtschaftskammer ein „erster wichtiger Schritt“: Ziel bleibe die im Mai 2017 vereinbarte Öffnung der Anrainerparkplätze für alle Verkehrsteilnehmer, sagte Sertic. Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) hatte im Vorjahr mit Wiens Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck vereinbart, Anrainerparkplätze zwischen 8.00 und 16.00 Uhr zu öffnen.

Vor allem der erste Bezirk stemmte sich mit Vehemenz dagegen und argumentierte unter anderem, dass die reservierten Zonen - 20 Prozent aller City-Parkplätze - auch tagsüber schon stark ausgelastet seien.

Erster Bezirk fürchtet „ausgestorbenen Stadtkern“

Der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl (ÖVP), hat deshalb auch Kritik an der Öffnung der Anrainerparkplätze geübt. „Wenn wir wollen, dass die Innere Stadt kein ausgestorbener Stadtkern - kein Habsburg-Disneyland - wird“, müsste allen Bewohnern die Möglichkeit geboten werden, einen Parkplatz zu finden, betonte er in einer Stellungnahme.

„Denn auch wir Innenstädter müssen Einkäufe etc. transportieren“, meinte Figl. „In der Inneren Stadt leben knapp unter 17.000 Bewohnerinnen und Bewohner. Diesen stehen über 250.000 Menschen gegenüber, die jeden Tag in den ersten Bezirk pendeln - auch mit dem Auto.“ Zudem hätten sich die Innenstadtbewohner Anfang des Jahres in einer Bürgerbefragung mit 92 Prozent für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen ausgesprochen.

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