Schulungen für Schrotflinten-Besitzer gefordert

Mehr als 35.000 Personen in Wien besitzen eine Schusswaffe, der Höchstwert in Österreich. Ein Waffenhändler fordert jetzt Schulungen für Schrotflinten-Besitzer, die bislang nicht vorgeschrieben sind. Das neue Waffengesetz kritisiert er.

Das neue Waffengesetz soll am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. Einige Waffen dürfen nur mehr mit Ausnahmegenehmigung in Besitz genommen werden. Zum psychologischen Test darf man nicht häufiger als dreimal antreten. Gewehre, die dazu gedacht sind, auf 600 Meter einen Hirsch zu erlegen, sind aber genauso frei verkäuflich wie Schrotflinten. Man muss lediglich 18 Jahre alt sein, ein psychologischer Test ist nicht vorgeschrieben - nur ein Waffenverbot darf nicht vorliegen - mehr dazu in news.ORF.at.

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Für Schrotflinten braucht man keine Schulungen wie bei Pistolen

Magazinbeschränkung „macht Welt nicht sicherer“

Das kritisiert der Waffenhändler Markus Schwaiger im „Wien heute“-Interview: „Die Schrotflinten, die gerade auch - ich erinnere an den Amoklauf in Mistelbach, wo es auch eine legale Schrotflinte war - weiter frei verkäuflich sind ohne legliche Schulung. Das finde ich nicht wirklich ideal.“ In Mistelbach wurde ein Schüler durch den Schuss einer Schrotflinte schwer verletzt. Der Schütze hatte offenbar einen Amoklauf geplant - mehr dazu in Schuss vor Schule: Amoklauf geplant.

Die Anpassung des Waffengesetzes passiert auf Grund einer EU-Richtlinie mit zweijähriger Übergangsfrist. Ein Punkt: Bei Pistolen und Gewehren wird die Magazinkapazität beschränkt. 20 Schuss dürfen Pistolenmagazine umfassen, zehn sind es bei halbautomatischen Langwaffen. Dass das hilft, glaubt Schwaiger nicht: „Ich sehe nicht wirklich einen Sicherheitsgewinn dahinter. Ob ich jetzt in meiner Pistole 17 oder 30 Schuss drinnen habe, macht die Welt nicht sicherer.“

Schrotflinten, die nach 2012 verkauft wurden, müssen registriert werden. Im Bundesministerium für Inneres (BMI) rechnet man von einer problemlosen Umsetzung: „Es wird davon ausgegangen, dass die Bürger ihrer Meldeverpflichtung nachkommen werden. Abgabeverpflichtung oder eine Enteignung von Magazinen ist in keinem Fall vorgesehen.“

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Eine Beschränkung der Magazinkapazität hält der Händler für Unsinn

„Gutachtertourismus“ erschwert

Neu ist ebenfalls, dass Personen nur noch maximal dreimal zum psychologischen Test für den Waffenpass antreten dürfen. Dieser betrifft etwa Pistolen. Vermerkt wird das künftig im Waffenregister: „Damit ist gewährleistet, dass die Waffenbehörde und falls der Betroffene seinen Wohnsitz verlegt, die dann zuständige Waffenbehörde, das negative Antreten evident halten kann“, so das BMI.

Für den Waffenhändler macht das Sinn: „Es war auch ein bisschen ein Gutachtertourismus zu beobachten, es ist eine vernünftige Regelung.“ Von der Änderung des Waffengesetzes sind auch Drittstaatenangehörige ohne dauerhaften Aufenthaltstitel und Asylwerber betroffen. Diese durften schon bisher keine Schusswaffen tragen, künftig wird im Gesetz das Wort Waffen stehen und darunter fallen eben auch Dolche, Spring- und Butterflymesser, aber auch Elektroschocker und Pfefferspray.

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