Parkstrafen storniert: Entlassene klagen
Sie könnten nicht die Einzigen sein, die gegen ihre Entlassung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einlegen, - denn noch ist die Frist noch nicht abgelaufen, heißt es von der zuständigen Magistratsabteilung 67. Auch die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der Causa. Bei den Stornorichtlinien für Parksheriffs hat es inzwischen Änderungen gegeben, um künftigen Missbrauch zu verhindern, bestätigte die Polizei.
Storno nur noch eine halbe Stunde möglich
So dürfen Parksheriffs einen Strafzettel nur noch innerhalb der ersten halben Stunde nach Ausstellung selbst stornieren. Etwa wenn ein Autolenker zeitgleich mit Ausfüllen des Strafzettels mit Parkscheinen aus der Trafik kommt, um sie ausgefüllt hinter die Windschutzscheibe zu legen. Ein Storno ist ab sofort generell nur noch zwölf Stunden lang möglich - und zwar im Beisein eines Vorgesetzten. Zudem werden Stornos ab sofort stichprobenartig im System überprüft, heißt es bei der Polizei.
ORF
Die verdächtigen Mitarbeiter waren nach Bekanntwerden eines „ersten Falls der missbräuchlichen Stornierung von Parkstrafen durch ein Organ der Parkraumüberwachung“ ausgeforscht worden. Mitte August war eine hochrangige Personalvertreterin der Magistratsabteilung aufgeflogen, die seit Februar 2016 mehrere Parkvergehen von sich selbst und ihrer Tochter storniert haben soll - mehr dazu in Weitere fünf Parksheriffs außer Dienst.
Links:
- Parkraumüberwachung: 13 Entlassungen (wien.ORF.at; 10.9.2018)
- Betrug: 10 bis 20 Parksheriffs verdächtig (wien.ORF.at; 7.9.2018)
- Bericht der Tageszeitung „Heute“