Einigung in Causa Hartmann

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen Matthias Hartmann hat nun auch das Burgtheater einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen. Durch den Vergleich sind die zivilrechtlichen Verfahren eingestellt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: „Nach Einstellung des Strafverfahrens gegen Matthias Hartmann haben die Burgtheater GmbH und Matthias Hartmann einen Schlussstrich unter ihre Rechtsstreitigkeiten gezogen. Die Erhebungen der Wirtschafts‐ und Korruptionsstaatsanwaltschaft haben ergeben, dass gegen Matthias Hartmann in seiner früheren Tätigkeit als künstlerischer Leiter des Burgtheaters in Wien keine strafrechtlichen Vorwürfe bestehen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Burgtheater und Hartmann am Freitag.

„Die Parteien haben sich deshalb darauf verständigt, ihre gegenseitigen Rechtsstreitigkeiten zu beenden und die im März 2014 ausgesprochene fristlose Entlassung in eine einvernehmliche Beendigung umzuwandeln“, wird betont. Das bedeutet, dass das Dienstverhältnis des am 11. März 2014 entlassenen Direktors nunmehr einvernehmlich mit 31. August 2014 aufgelöst wurde.

Ansprüche aus Pensionskassenvertrag

Hartmann hat nun doch Ansprüche auf den vom Burgtheater eingezahlten Pensionskassenvertrag. Der auf diesem Pensionskonto befindliche Betrag beläuft sich auf rund 111.000 Euro, die monatlichen Auszahlungen kann Hartmann ab Pensionsantritt in Anspruch nehmen. Zahlungen seitens des Burgtheaters selbst an Hartmann wird es nicht geben.

Hartman erhält jedoch laut Informationen der APA von der Manager-Haftpflichtversicherung Zahlungen, die dem Vernehmen nach der Prozesskostentilgung dienen und nicht wie kolportiert Nachzahlungen von Gehältern und Urlaubsansprüchen darstellen. An das Burgtheater fließt fast 1 Mio. Euro: Die von den Bundestheatern abgeschlossene Manager-Haftpflichtversicherung leistet eine Zahlung von 450.000 Euro, in einem früheren Vergleich bekam das Burgtheater 500.000 Euro von der Versicherung der Wirtschaftsprüfer.

„Mit heutigem Wissensstand hätten die Parteien anders gehandelt“, heißt es in dem gemeinsamen Statement. „Durch das lange Ermittlungsverfahren entstanden auf beiden Seiten finanzielle, zeitliche und persönliche Belastungen, was beide Parteien bedauern.“ Die außergerichtliche Einigung hatte sich schon vor einigen Tagen angedeutet, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hatte - mehr dazu in Zivilrechtsstreit mit Hartmann vor Einigung.

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