Leitfaden für Leihscooter kommt

Den Leihrädern sind in Wien die Leihscooter gefolgt. Drei Verleiher gibt es. Hunderte elektrisch betriebene Roller fahren nicht nur auf Straßen und Radwegen, sondern stehen auch auf Gehsteigen herum. Jetzt greift die Stadt regelnd ein.

Stadt und Polizei planen einen Leitfaden, in dem den Verleihern gewisse Grundregeln vorgeschrieben werden, an die sie sich halten müssen. Dabei wird es laut Leopold Bubak, Leiter der MA 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten), unter anderem um Ausrüstungsauflagen, die etwa Reflektoren, Lichtausstattung oder Beschaffenheit der Bremsen betreffen.

E-Scooter

APA/AFP/Eric Piermont

Immer mehr E-Scooter werden auf Wiener Verkehrsflächen verwendet

Um allen Seiten Rechtssicherheit zu bieten, sollen in dem Leitfaden „spezifische Ausrüstungsvorschriften für E-Scooter entsprechend der Fahrradverordnung ausgewiesen werden“, wie Bubak nach einem Treffen von Magistrat, Anbietern und der Wiener Polizei sagte. Die E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder.

Scooter sind rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt

Laut Polizei bedeutet dies, dass alle Bestimmungen, die explizit Fahrradfahrer betreffen, auch für Scooter-Fahrer gelten. Das Benützen ist nur dort erlaubt, wo auch Fahrradfahren gestattet ist, also etwa Straße, Fahrrad- oder Mehrzweckstreifen. Auf Gehsteigen und Schutzwegen dürfen Scooter nicht benützt werden, ebenso in Fußgängerzonen wie etwa in der Kärntner Straße. Ausnahmen gibt es dort, wo sie durch eine Zusatztafel für Fahrräder erlaubt sind. Die Fußgängerzone Innere Mariahilfer Straße darf daher in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

Scooter müssen so wie Fahrräder unter anderem mit Beleuchtung und Rückstrahler nach hinten und vorne, gelbroten Seitenstrahlern, zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen und einer Klingel ausgestattet sein. Verantwortlich dafür ist der Scooterfahrer. Er ist zudem auch ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille voll strafbar. Stellt die Strafbehörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann dies den Verlust des KFZ-Führerscheins nach sich ziehen.

Scooter müssen registriert werden

Zusätzlich wurde vereinbart, dass alle Scooter künftig registriert und zertifiziert werden müssen. Dafür müssen sie alle Punkte des Leitfadens, der laut Bubak noch vor Jahresende vorliegen soll, erfüllen. Gefährte ohne Zertifizierung sind dann nicht mehr erlaubt. Das gilt freilich auch für Betreiber, die künftig in Wien Fuß fassen wollen. Bubak zeigte sich zuversichtlich, dass die Sache funktionieren wird und betonte die „äußerst kooperative Haltung“ der Anbieter.

Bubak betonte allerdings, dass die „Beschwerdelage“ im Gegensatz zu den stationslosen Leihfahrrädern, die nach ähnlichen Vorschriften schnell wieder aus der Stadt verschwunden sind, sehr gering sei. Lediglich 55 Beschwerden seien bisher gezählt worden, vorrangig wegen verparkter Geschäftseingänge, hieß es. Damit widerrechtliches Abstellen vermieden wird, sollen die Verleiher Tier und Bird jene Regelung übernehmen, die der erste Bezirk bereits mit Lime vereinbart hat. Der Deal umfasst die Pflicht der Nutzer, das korrekte Abstellen des Fahrzeugs per Foto zu belegen.

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