VfGH berät Erkenntnis zu Tabakgesetz

In Wien hat eine öffentliche Anhörung zu Details des „Tabakgesetzes“ stattgefunden. Mehrere Antragsteller wollen, dass Raucherbereiche in der Gastronomie verboten werden. Die Entscheidung des Gerichts wird später veröffentlicht.

Vertreter der Kläger wurden zunächst gebeten, das Vorbringen zu erläutern. Verfassungswidrigkeit orten zwei Gastronomieunternehmen, eine 16-jährige Schülerin bzw. ihr Vater sowie die Wiener Landesregierung. Sie wollen die geltende Rechtslage zu Fall bringen. Auch Vertreter des Bundes kamen zu Wort, laut deren Ansicht die Beibehaltung der geltenden Raucherregelung nicht gegen Verfassungsbestimmungen verstößt.

Die gültige Rechtslage hätte sich eigentlich im Mai 2018 ändern sollen. ÖVP und FPÖ hatten im Nationalrat die Pläne aber rückgängig gemacht. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter geraucht werden. Im Sommer hat die Wiener Landesregieung die Prüfung des Rauchergesetzes durch das Höchstgericht offiziell in die Wege geleitet. Der entsprechende Beschluss wurde in einer Sitzung der Landesregierung gefasst - mehr dazu in Rauchverbot: Wien zieht vor VfGH.

Studie: Rauchverbot senkt Herzinfarktrate

Die Antragsteller sehen dies völlig anders. Sie sind etwa überzeugt, dass die Gesetzeslage dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit widerspricht. Außerdem wird geltend gemacht, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Lokalen mit und ohne räumliche Trennung besteht bzw. auch in den Nichtraucherräumen die Konzentration gefährlicher Schadstoffe hoch ist.

Laut dem Umweltmediziner Manfred Neuberger reichen die Auswirkungen chronischen Passivrauchens bis hin zu Erkrankungen der Lunge, des Herzens oder der Arterien. Auch das Gedächtnis leide darunter. Da es keine Dosis gebe, in der die Schadstoffe gefahrlos seien, sei auch der Aufenthalt in Nichtraucherbereichen in gemischten Lokalen ungesund. Neuberger berichtete zudem von Studien aus Ländern, in denen Rauchen verboten ist. Dort sind Herzinfarkte um bis zu 20 Prozent zurückgegangen.

Aus Sicht Wiens eine „Ungleichbehandlung“

Wien ortet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. So heißt es etwa im Schriftsatz aus dem Wiener Rathaus, dass die Gastronomieregelung in die Erwerbsausübungsfreiheit von Arbeitnehmern eingreift. Denn diese hätten in der Regel keine Wahl, ob sie in einem Betrieb mit oder ohne Raucherbereich tätig sind. Auch die Gefährdung Jugendlicher wird beklagt. Für die Vertreter der Bundesregierung liegt die Regelung, so wurde jetzt ausgeführt, hingegen im „rechtspolitischen Ermessen“ des Gesetzgebers - also in einem von der Verfassung gedeckten Rahmen.

Verfassungsjuristen skeptisch

Verfassungsrechtsexperten hatten sich bereits kurz nach dem Schritt der Stadt skeptisch gezeigt. „Ich fürchte, dass die Gemeinde Wien eine Bauchlandung erfahren wird“, sagte etwa Theo Öhlinger. Heinz Mayer machte darauf aufmerksam, dass die Neuregelung die Bewahrung des Status quo herbeiführe, also das Beibehalten der bisherigen Regelung, und bisher „hat niemand behauptet, dass diese bis Ende April geltende Regelung verfassungswidrig sei“ - mehr dazu in Juristen: Kaum Chance für Rauchverbotsklage.

Der Verfassungsgerichtshof wird nun über die Causa beraten und dann das Ergebnis bekanntgeben. Wie VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein ausführte, wird dies entweder in schriftlicher Form erfolgen oder im Rahmen einer mündlichen Verkündung.

881.569 Unterschriften bei Volksbegehren

Beim „Don’t smoke“-Volksbegehren, das sich für das Rauchverbot in der Gastronomie einsetzte, haben rund 17 Prozent der Wienerinnen und Wiener unterschrieben. Insgesamt wurden österreichweit 881.569 Unterschriften gesammelt.

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