„Oida“-Anzeige geht in die nächste Instanz

Der Fall eines Wieners, der zu einem Polizisten „Oida“ gesagt hat und dafür angezeigt wurde, geht in die nächste Runde. Der Einspruch des Wieners gegen die Strafe wurde abgelehnt, weil „Oida“ als Synonym für „Hawara“ gilt.

Zur Strafverfügung kam es am 11. Oktober. Der 22-jährige Fotograf wurde Zeuge eines Polizeieinsatzes und machte aus etwa 20 Meter Entfernung Fotos. Einem Polizisten soll das nicht gepasst haben, es kam zu einem Gespräch zwischen dem Beamten und dem 22-Jährigen. Dabei hat der Fotograf „Oida“ gesagt. Daraufhin wurde die Geldstrafe verhängt - mehr dazu in 100 Euro Strafe wegen „Oida“-Sagers (wien.ORF.at; 18.10.2018).

In der „Wien heute“ vorliegenden Begründung heißt es nun, dass „durch die Verwendung des Wortes bzw. des Ausdruckes ‚Alter, was willst du bitte von mir?‘ - was dem Wort ‚OIDA‘ gleichzuhalten ist“ ein strafbarer Tatbestand gesetzt wurde.

Schrift "Polizeibeamte sind keine Hawara"

ORF

In der Begründung wird auf ein Erkenntnis aus Oberösterreich zu „Oida“ und „Hawara“ verwiesen

„Oida“ mit „Hawara“ gleichgesetzt

In der Begründung wird auf ein Erkenntnis aus Oberösterreich verwiesen, „wonach durch den Gebrauch des Wortes ‚OIDA‘ welches als Synonym für ‚HAWARA‘ (Wienerischer Ausdruck) gilt, die Amtshandlung und das Einschreiten des Polizisten in Frage gestellt werden. Der dieses Wort Verwendende bringt damit eine nicht unerhebliche Geringschätzung des Gegenüber zum Ausdruck.“

Damit werde „ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung seiner Aufgaben der Lächerlich (sic) preisgegeben. Obwohl die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes angehalten sind, situationsbedingt einzuschreiten und sich angepasster Umgangsformen zu bedienen, kann diese Wortwahl nicht toleriert werden. Polizeibeamte sind keine ‚HAWARA‘“.

Zudem heißt es: „Bei dieser Äußerung handelt es sich daher, nach Auffassung der erkennenden Behörde keinesfalls nur um eine milieubedingte Äußerung und kann daher auf keinen Fall toleriert werden, weshalb der Tatbestand als erfüllt anzusehen ist.“ Laut Begründung gab es keinen erschwerenden oder mildernden Umstand. Der 22-Jährige hat gegenüber „Wien heute“ bereits den Gang in die nächste Instanz angekündigt, das Verfahren vor dem Verwaltungsstrafgericht soll demnach in zwei bis vier Monaten stattfinden.