Küssel wird aus Haft entlassen

Nächste Woche wird Gottfried Küssel nach Verbüßung seiner Strafe aus dem Gefängnis entlassen, berichtet Ö1. Er war Anfang 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Ende nächster Woche hat Küssel, Österreichs wohl bekanntester Rechtsradikaler, seine Haftstrafe abgesessen, bestätigte dessen Anwalt Michael Dohr gegenüber Ö1. Er soll dann aus der Justizanstalt Wiener Neustadt entlassen werden. „Insgesamt ist er sieben Jahre und neun Monate gesessen, also so lange, wie es das Oberlandesgericht Wien festgesetzt hat“, sagte Dohr.

Der mittlerweile 60-jährige Küssel war Anfang 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden. Er soll gemeinsam mit Mittätern zwei Jahre lang die radikale Website Alpen-donau.info initiiert und betrieben haben, die mit rassistischen, fremdenfeindlichen und hetzerischen Artikeln für Aufsehen gesorgt hatte.

Gottfried Küssel vor Beginn seines Prozesses im Straflandesgericht Wien

APA/Georg Hochmuth

Küssel war zuletzt Freigänger

Küssel lehnte Fußfessel ab

Ursprünglich war Küssel vom Erstgericht zu neun Jahren Haft verurteilt worden, diese Strafhöhe senkte das Oberlandesgericht Wien später herab. Nun hat Küssel seine volle Haftstrafe abgesessen, Anträge auf vorzeitige Haftentlassung waren abgelehnt worden - mehr dazu in Gottfried Küssel bleibt weiter in Haft.

„Das Gericht in Wiener Neustadt wollte ihm ein Jahr weniger geben, ihn bedingt entlassen, aber das Oberlandesgericht hat das abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, dass nach wie vor eine Gefährlichkeit vorliegen würde, hat aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er eine Fußfessel beantragen kann. Die Logik erschließt sich mir nicht“, sagte Dohr.

Im Beschluss des Oberlandesgerichts wurde die Ablehnung der frühzeitigen Entlassung damit begründet, dass Küssel eine führende Persönlichkeit der österreichischen Neonazi-Szene sei und der Oberste Gerichtshof bei der Verurteilung ausdrücklich auf die strafrahmenerhöhende besondere Gefährlichkeit Küssels und seine Rolle als Szeneführer und Vorbild hingewiesen hatte.

Den vom Oberlandesgericht angeregten elektronischen Hausarrest habe Küssel aber abgelehnt, so Dohr. „Er wollte das nicht. Er wollte diese Restriktion der Fußfessel nicht. Er hat gesagt, wenn man ihm die bedingte Entlassung nicht gibt, dann verzichtet er auch auf die Fußfessel“, so Dohr.

Anwalt: Arbeit bei Getränkefirma gefunden

Seit Anfang 2017 war Küssel allerdings Freigänger, berichtet sein Anwalt. „Da hat er eine Arbeit bekommen. Da hat er untertags im Vertriebsbereich einer Getränkefirma gearbeitet“. Nach der Arbeit musste sich Küssel allerdings wieder im Gefängnis einfinden.

Im Gefängnis war Küssel laut seinem Anwalt in all seinen Haftjahren sehr unauffällig. „Er hat keine einzige Ordnungsstrafe. Er ist als Strafgefangener vorbildlich“, so Dohr. Gerüchte, er habe sich bei Freigängen mit rechtsradikalen Gesinnungsgenossen getroffen, haben sich laut Dohr als falsch herausgestellt.

Zuletzt sorgte Küssels Hitlerbüste für Aufregung - diese musste ihm wegen eines Formfehlers des Erstgerichts zurückgegeben werden - mehr dazu in Küssel erhält NS-Devotionalien zurück. Auf die Zukunft seines Mandanten angesprochen, meinte Dohr: „Ich glaube, er hat vor, weiterhin seiner Tätigkeit im Vertrieb einer Getränkefirma nachzugehen. Es ist natürlich in Österreich nicht sehr einfach, mit dem Namen Küssel einen neuen Job zu bekommen, denke ich einmal.“

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