Zwei Jahre Haft für Kurpfuscher

Ein angeblicher Arzt, der bei Schönheitsoperationen gepfuscht haben soll, ist am Montag vom Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilt worden. Ein Schöffensenat verhängte über den 42-Jährigen zwei Jahre Haft - acht Monate unbedingt.

Die Anklage gegen den 42-jährigen Slowaken mit Wurzeln im Libanon lautete auf schwere Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betrug. Da dem Angeklagten die U-Haft auf die Strafe anzurechnen war, muss er noch rund zwei Monate absitzen. Der Mann war am 4. Juli in Wien festgenommen worden.

Er war mit dem Urteil einverstanden und umfassend geständig. „Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir außerordentlich leid. Ich hätte an diesem Ort überhaupt nicht das Skalpell benutzen sollen.“ Darüber hinaus war der Angeklagte zu keinen Angaben bereit und beantwortete auch keine Fragen. Er war in Österreich nicht als Arzt zugelassen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

„Ich habe eine Prüfung versäumt“

Betroffen von seinen völlig unsachgemäßen Behandlungsmethoden waren vier junge Frauen und zwei Burschen, an denen er teilweise in Straßenkleidung und unter unzumutbaren hygienischen Bedingungen Eingriffe vorgenommen hatte. Dabei wären ihm solche gar nicht erlaubt gewesen. Er war in Österreich nicht als Arzt zugelassen. In der Slowakei soll er zwar eine mehrjährige Ausbildung in plastischer Chirurgie absolviert, diese aber nicht abgeschlossen haben. „Ich habe eine Prüfung versäumt“, merkte er dazu an.

Wie Verteidiger Herbert Eichenseder darlegte, bot der Angeklagte ursprünglich in einer Gemeinschaftspraxis in Bratislava seine Dienste an. Als sein Partner ausstieg, übersiedelte der Mann mit Frau und Kindern nach Wien und suchte hier eine neue Betätigungsmöglichkeit. Er kam in einem Schönheitszentrum in Meidling unter, wo er für 16 Stunden beschäftigt wurde und dafür 3.000 Euro verdiente.

Chirurgische Eingriffe auf Massagetisch

Das Schönheitszentrum wurde im Internet beworben und erfreute sich starken Kundenzuspruchs. Die Zustände, die dort herrschten, veranlassten selbst den abgebrühten Verteidiger zu folgender Feststellung: „Das ist furchtbar, wenn man als Patient so bearbeitet wird.“ Die chirurgischen Eingriffe wurden teilweise auf einem Massagetisch durchgeführt.

Operationen an der Brust fanden mitunter ohne Vollnarkose statt. Eine 24-jährige Frau, die nach einer Geburt mit ihren Brüsten nicht mehr zufrieden war, schilderte als Zeugin, der Angeklagte habe den Eingriff unterbrochen. Als sie ihm ihre Schmerzen signalisierte, habe er ihr eine Spritze gegeben und sei dann eine Zigarette rauchen gegangen. Danach habe er, ohne sich zu desinfizieren, weitergemacht, wobei er weder Handschuhe noch Mundschutz trug. Laut Anklage kam es bei der jungen Frau zu einer schmerzhaften Infektion, die einer Weiterbehandlung bedurfte.

Brustimplantate ohne Vollnarkose

Einer anderen jungen Frau setzte der Mann im September 2017 ohne Vollnarkose Brustimplantate ein. Die Schmerzen, die er ihr dabei zufügte, kamen dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge einer schweren Körperverletzung gleich. Einer weiteren Betroffenen entfernte er in ihrer Wohnung Silikon aus der rechten Brust, wobei er eine offene Wunde hinterließ, die sich infizierte.

Eine 32-Jährige ließ sich im Brust-, Bauch- und Gesäßbereich behandeln. Für insgesamt 3.000 Euro bekam sie einen „Aqua Body Liner“ und Enzyme gespritzt. An der linken Brust habe sie „extreme Schmerzen“ erlitten, Nähte wären aufgegangen. „Ich hab noch immer die Narben“, berichtete die Betroffene einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Magdalena Klestil-Krausam.

„Schummeloperation“ ohne Wirkung

Ein 24-Jähriger wollte sich im Juli 2017 die Nase verschönern lassen. Er bezahlte 2.000 Euro. Seither hat er eine knöcherne Delle am Nasenrücken, ein Nasenloch ist verengt. Der Mann leidet seinen Angaben zufolge an chronischen Schmerzen, einer eingeschränkten Atmung und einem Taubheitsgefühl.

Ein anderer junger Mann ließ sich vom Angeklagten um 1.600 Euro Fett an der Brust absaugen. Ihm sei bei der Behandlung Rauch ins Gesicht gestiegen, er habe Verbrennungsgeruch wahrgenommen, berichtete er dem Gericht. Bewirkt hätte die Prozedur gar nichts. Diesen Befund bestätigte der gerichtliche Sachverständige für plastische und ästhetische Chirurgie, Franz Dirnberger. Das Ganze sei „eine Schummeloperation“ gewesen, sagte der Experte.