Essverbot bald in allen U-Bahnen

Endgültig zu Ende geht in Wien die Zeit, in der man in einer U-Bahn sitzend genüsslich seine Leberkässemmel vertilgen konnte. Am 15. Jänner wird das bereits in der U6 geltende Essverbot auf alle U-Bahn-Linien ausgeweitet.

Die entsprechenden Hinweise auf das Verbot werden derzeit angebracht. Mit 15. Jänner wird kontrolliert, Strafen sind vorerst aber nicht geplant. Das Verbot ist nicht unumstritten und sorgte für intensive Debatten. Denn es wurde nicht wie ursprünglich geplant nur für stark riechende oder schmutzende Speisen erlassen, sondern für feste Nahrung generell. Auch der Biss in ein simples Weckerl oder in einen Apfel ist nicht mehr gestattet.

Ausgenommen sind Getränke, sofern sie nicht berauschend sind. Denn der Konsum von Alkohol wird in den Wiener „Öffis“ schon länger geahndet. Dem Vernehmen nach war kurzfristig sogar angedacht, den Kunden auch intensiver duftende Flüssigkeiten wie Kaffee nicht mehr zu erlauben. Davon wurde im Rathaus aber letztlich Abstand genommen.

Essverbot Hinweise Wiener Linien U6

ORF

Hinweise unter anderem zum Essverbot an einer U6-Garnitur

Gute Erfahrungen mit Verbot in U6

Erfahrungen mit dem Verbot sammeln konnte man bisher nur in der U6, und diese seien sehr gut. Laut den Wiener Linien konnte der Reinigungsaufwand in den Garnituren reduziert werden. Verpackungsmüll und Essensreste seien deutlich weniger geworden. Auch scheint die Vorschrift weitgehend beachtet zu werden. Das mit den Kontrollen beauftragte Sicherheitsteam habe bisher nur relativ wenige Menschen auf das Verbot aufmerksam machen müssen, wurde zuletzt verlautbart.

Geldbußen soll es vorerst nicht geben

Nun wird das Verbot auf U1, U2, U3 und U4 ausgeweitet. Strafen soll es weiterhin nicht geben, wie betont wird. Man sei optimistisch, dass die Maßnahme auch im restlichen U-Bahn-Netz ohne Geldbußen gut funktionieren wird. Tatsächlich hatte es noch vor nicht allzu langer Zeit Verwirrung über mögliche Strafpläne gegeben. Solche seien bereits fix, hieß es in Medienberichten. Im Rathaus wurde das umgehend dementiert.

Sollte sich die Stadt doch einmal für Sanktionen entscheiden, müsste sie das Verbot aber wohl noch klarer definieren. Denn derzeit wird etwa versichert, dass man Kindern keinesfalls ihre Kekse wegnehmen würde. Werden Strafen eingeführt, bliebe es den Wiener Linien aber wohl nicht erspart, eine Altersgrenze in Sachen Keksverzehr einzuführen. Weiterhin erlaubt bleibt der Verzehr von Speisen auf dem Bahnsteig. Das unterscheidet den Essensbann etwa vom Rauchverbot, das in ausnahmslos allen Stationen gilt.

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