Datenschützer prüfen Post

Die Datenschutzbehörde prüft die Post. Hintergrund ist, dass die Post Daten zur Parteiaffinität der Österreicher sammelt und verkauft. Die Post weist mit Hinweis auf die Gewerbeordnung den Vorwurf zurück, dass das illegal sei.

Die Post verwaltet eigenen Angaben zufolge rund drei Millionen Datensätze und Profile. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern ist auch die Parteiaffinität abgespeichert, berichtete jüngst die Rechercheplattform Addendum. Nachdem die Leiterin der Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek, bestätigte, dass dem nachgegangen wird, muss die Post nun innerhalb zwei, drei Wochen Stellung nehmen.

Für die Post wies Georg Mündl, Leiter des Adressmanagements, die Vorwürfe zurück. Er sagte im Ö1-Mittagsjournal, dass es üblich sei, Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, damit Firmen zielgenaue Angebote aussenden können. Die politische Präferenz werde lediglich geschätzt, das sei in der Digitalisierung üblich.

E-Brief Post

Website Post.at

Die Digitalisierung der Post hat viele Seiten

Datenschutz-Grundverordnung verletzt oder nicht?

Dem Unternehmen könnten Strafen drohen, denn die Datenspeicherung sei weder von der Gewerbeordnung noch von der Datenschutz-Grundverordnung gedeckt, so Dietmar Jahnel vom Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Salzburg ebenfalls im Ö1-Mittagsjournal. Die politische Meinung zähle nicht zu jenen Daten, deren Speicherung laut Gewerbeordnung zulässig sei, sagte Jahnel.

Dazu betonte Mündl, dass sich die Post zu 100 Prozent an die Gewerbeordnung und die Datenschutz-Grundverordnung halte. Einer Einverständniserklärung zur Verwendung der eigenen Daten könne auch widersprochen werden. Dass Daten nicht unerlaubterweise an Dritte weitergegeben werden, werde mit Testadressen überprüft, sagte Mündl.

Eigener Onlineshop für Datenhandel

Die Post betreibt seit 2001 über eine eigene Plattform Datenhandel, wofür ein eigener Onlineshop eingerichtet wurde. Dazu bedarf es der Information der Betroffenen, die etwa im Zuge eines Nachsendeauftrages erteilt wird. Neben Name, Adresse, Geschlecht und Alter werden dabei auch weitere Daten gesammelt und an die jeweiligen Kunden zu Marketingzwecken verkauft.

Unter den personenbezogenen Daten befindet sich auch die „Parteiaffinität“, die von der Post statistisch hochgerechnet wird. Das ist nach Ansicht der Datenschutzorganisation Epicenter.works illegal. „Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann“, sagte der Jurist Axel Anderl zu addendum.

Brieftraeger beim Verteilen der Post

APA/Harald Schneider

Rund drei Millionen Datensätze befinden sich im Besitz der Post

Auskunftsbegehren an die Post stellen

Alle Datenempfänger hätten der Österreichischen Post AG vertraglich zugesichert, die Daten ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden, hieß es weiter. Der Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Thomas Hirmke, spricht von „brisanten Daten“, die bei der Post gespeichert sind. Seiner Meinung nach sei es nicht sicher, ob der Paragraf 151 Gewerbeordnung der Datenschutz-Grundverordnung überhaupt entspricht.

Hirmek empfiehlt, ein Auskunftsbegehren an die Post zu richten und gegebenenfalls die Löschung dieser personenbezogenen Daten zu verlangen. „Man kann auch eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde machen, dann wird das allenfalls von der Datenschutzbehörde geklärt, ob das zulässig ist oder nicht.“

200 Mio. Euro Umsatz jährlich mit Datenhandel

Der Handel mit Daten ist in Österreich ein Wirtschaftsfaktor mit 190 bis 200 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Laut Markus Deutsch, Geschäftsführer des Fachverbands Werbung in der Wirtschaftskammer, sind dabei aber nur Unternehmen mit österreichischem Gewerbeschein erfasst. Datensammlungen der internationalen Großkonzerne Google, Facebook und Amazon fehlen also.

Experte bezweifelt Wert der Daten

Große Zweifel an der Nützlichkeit der von der Post errechneten Daten hat der Politikwissenschaftler und Statistiker Laurenz Ennser-Jedenastik. „Ich würde mich (...) sehr wundern, wenn diese Daten viel mehr hergeben, als man durch die Adresse ohnehin schon weiß. Die einzigen nützlichen Individualdaten, die hinzukommen, sind Alter und Geschlecht“, schreibt er auf Twitter, und diese Informationen hätten „zwar messbare, aber in Summe sehr kleine Effekte auf das Wahlverhalten“.

Ennser-Jedenastik: „Überhaupt ist es so, dass wir mit den besten existierenden Daten wohl weniger als 50 Prozent der Wahlentscheidungen korrekt vorhersagen können.“ Auch eine kleine Probe von 30 Personen bei Addendum ergab, dass bei den Parteiaffinitäten nur rund 50 Prozent gestimmt hätten.

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