Einweisung nach Attacke mit Dachziegeln

Mit Dachziegeln hat ein psychisch Kranker im Vorjahr Polizei und Feuerwehr in Hernals beworfen. Er war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und wurde am Mittwoch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Ich wollte sie davon abhalten, dass sie raufkommen“, verantwortete sich der Mann unmittelbar nach seiner Festnahme. Vor Gericht sagte er, „die haben angefangen mich zu sekkieren“. Er leidet seit Jahren an einer psychischen Erkrankung und war bereits ein Mal im Maßnahmenvollzug angehalten worden, nachdem er unter dem Einfluss seiner Krankheit Straftaten gesetzt hatte. Nach Ablauf der fünfjährigen Probezeit setzte er die Medikamente von sich aus ab, die Krankheit brach wieder durch.

Einsatzort Wattgasse

ORF/Florian Sekira

Der Mann hielt Einsatzkräfte stundenlang in Atem

Spektakulärer Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr

Der Mann attackierte am 14. September 2017 einen Essenszusteller. Nach längeren Ermittlungen sollte er in der Nacht auf den 21. Juni 2018 festgenommen werden. Doch als die Polizei um 2.30 Uhr an die Tür klopfte, öffnete er nicht: „Ich habe mich gefürchtet. Um diese Zeit stellt man keinen Brief zu.“ Über ein Fenster flüchtete er auf das Dach des Wohnhauses. Als ein Polizist aus dem Fenster blickte, flogen ihm erste Dachziegel entgegen.

Einsatzort Wattgasse

ORF/Florian Sekira

Großeinsatz für Polizei, Feuerwehr und Rettung

Daraufhin forderte die Polizei Unterstützung an, die Sondereinheiten Cobra und Wega rückten an, ebenso die Feuerwehr. Durch Dachziegel wurden ein Feuerwehrmann und zwei Polizisten verletzt sowie mehrere geparkte Autos, drei Feuerwehr und zwei Polizeiautos beschädigt - mehr dazu in Mann auf Dach mit Taser überwältigt. „Wie halten Sie vier Elektroschocker aus?“, erkundigte sich die Richterin beim Prozess. Der Angeklagte antwortete, er wisse es nicht, er mache aber Sport.

Angeklagter: Polizei hat mich „sekkiert“

Als Motiv gab der Mann am Mittwoch vor der Richterin an, dass ihn die Polizei „sekkiert“ hätte.

Neuerliche Einweisung bereits rechtskräftig

Die neuerliche Einweisung in den Maßnahmenvollzug ist bereits rechtskräftig. Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin nahm der 37-Jährige von einem Rechtsmittel Abstand.