Strafe für Vergewaltiger deutlich reduziert

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Strafe für einen Zeitungszusteller deutlich reduziert, der am 22. Dezember 2017 in Favoriten eine 15-Jährige vergewaltigt hat. Die zwölfjährige Haftstrafe wurde auf acht Jahre verkürzt.

„Das OLG hat festgestellt, dass das Erstgericht nicht alle Milderungsgründe berücksichtigt hat. Der ordentliche Lebenswandel wurde nicht angenommen, was aber zusätzlich heranzuziehen gewesen wäre“, sagte der Anwalt des Verurteilten, Mirsad Musliu. Zudem habe die erste Instanz, das Landesgericht für Strafsachen, die leugnende Verantwortung seines Mandanten erschwerend gewertet, was jedoch nicht gesetzlich gedeckt war.

Schlimme Folgen für Opfer dauern an

Das Mädchen leidet seitdem unter den Folgen der Tat. Es traut sich nicht mehr außer Haus und hat Angst vor dem Einschlafen. Laut einem psychiatrischen Gutachten kommen die psychischen Folgen der Tat einer schweren Körperverletzung gleich. Das Mädchen bedarf der Einschätzung eines Sachverständigen zufolge einer konsequenten Verhaltenstherapie und medikamentöser Behandlung.

Die 15-Jährige war nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Rathausplatz in einen Streit mit ihrer Mutter geraten. Sie verließ die Wohnung und irrte im Freien herum, der Zeitungszusteller soll ihr versprochen haben, sie nach Hause zu bringen. Am Beifahrersitz wurde die 15-Jährige ihrer Darstellung zufolge vergewaltigt.

Angeklagter sprach von einvernehmlichem Sex

Hingegen behauptete der 25 Jahre alte Angeklagte vor Gericht, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Das Mädchen, das von ihm zwischen 3.00 und 4.00 Uhr in der Früh auf der Straße aufgelesen wurde, habe sich in seinem Lieferwagen an ihn herangemacht. „Hätte sie nicht angefangen mich zu berühren, wäre ich nicht auf diesen Gedanken gekommen“, so der 25-Jährige im vergangenen Juli vor einem Schöffensenat.

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