„Kriminaltourist“ zu sieben Jahren verurteilt

Ein 48-jähriger, der Straftaten in Europa begangen hat, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er spezialisierte sich auf Taschendiebstähle und Bankanschluss-Delikte.

Seit seiner Jugend sei der Mann als „Kriminaltourist“ quer durch Europa gereist. Der Kriminelle weist eine Latte von Vorstrafen in seiner Heimat, in Großbritannien, Dänemark, Italien und in Deutschland auf, wo allein neun Einträge im Strafregister aufscheinen. Erstmals wurde er 1990 abgeurteilt. In Wien wurde er im vergangenen Oktober auf frischer Tat bei einem Taschendiebstahl erwischt.

Arbeitete mit ein bis zwei Mittätern

Dank Bildern aus Überwachungskameras der Wiener Linien konnten ihm im Zuge der Ermittlungen etliche weitere, bis in den Februar 2016 zurück reichende Diebstähle nachgewiesen werden, bei denen er meistens mit einem oder zwei Mittätern arbeitsteilig aufgetreten war.

Einer drängte sich in U-Bahn-Garnituren oder auf Rolltreppen an die im Regelfall weiblichen Opfer und lenkte diese somit ab, während der andere zunächst unbemerkt ihre Geldbörsen entwendete oder die Handtaschen öffnete und Wertgegenstände mitgehen ließ. Von den kriminellen Machenschaften des Angeklagten waren neben älteren Frauen auch Touristen betroffen.

Raub an 80-jähriger Pensionistin

Dank eines DNA-Treffers konnte dem 48-Jährigen auch die Beteiligung an einem Raub auf eine fast 80-Jährige nachgewiesen werden. Die Pensionistin hatte am 7. August 2015 in einer Bank-Filiale in Wien ihr Sparbuch aufgelöst. Laut Anklage wurde sie dabei vom 48-Jährigen und einem Komplizen beobachtet. Die beiden folgten der Frau auf dem Nachhauseweg.

Nachdem sie das Haustor aufgesperrt hatte, drängte sich der 48-Jährige mit einem Schuhkarton im Arm an sie und meinte in gebrochenem Deutsch „Nimm Paket! Post!“ Als die Pensionistin nicht darauf einging, wurde sie vom Mittäter gegen die Wand gedrückt. Der - bisher nicht ausgeforschte - Kriminelle entnahm ihrer Handtasche ein Geldkuvert mit 3.800 Euro. Dem Duo gelang die Flucht.

Der 48-Jährige hatte am Karton jedoch seine Fingerabdrücke und DNA-Spuren hinterlassen. Nach seiner Festnahme wurde bei ihm routinemäßig ein Mundhöhlenabstrich durchgeführt und ein Treffer in der DNA-Datenbank erzielt.

Rumäne sei „zum Arbeiten“ gekommen

Vor Gericht behauptete der Rumäne nun, er sei „zum Arbeiten“ nach Österreich gekommen, habe aber keine solche gefunden. „Von seiner Arbeitslosigkeit getrieben, hat er sich dazu hinreißen lassen, fremdes Geld an sich zu nehmen“, deponierte seine Verfahrenshelferin.

Bei der Verkündung des Strafausmaßes fiel der Rumäne, der bisher keine langjährigen Freiheitsstrafen ausgefasst hatte, aus allen Wolken. Er brach in Tränen aus. „Es reicht. Alte Frauen beraubt man nicht“, beschied ihm der vorsitzende Richter Wilhelm Mende. Die Rechtsvertreterin des 48-Jährigen meldete Rechtsmittel an.