Zelle angezündet: Anklage wegen Brandstiftung

Nach dem Aufsehen erregenden Brand in einer Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum am Hernalser Gürtel im Vorjahr hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die sechs Insassen erhoben. Den Schubhäftlingen wird Brandstiftung vorgeworfen.

Die Flammen waren am 14. September gegen 22.30 Uhr in einer im ersten Stock des Polizeianhaltezentrums (PAZ) gelegenen Zelle ausgebrochen. Wie ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines Brandsachverständigen ergab, wurde an mindestens drei verschiedenen Stellen Feuer gelegt.

Die Schubhäftlinge dürften Matratzen und Bettzeug entzündet haben. Zuvor hatten sie auf Deutsch einen Abschiedsbrief mit ihren Abschiebe-Terminen aufgesetzt. In dem Schreiben verwiesen sie sinngemäß darauf, dass alles keinen Sinn mehr mache und sie keine Zukunftsperspektive hätten. Die Männer waren zum Tatzeitpunkt seit mehreren Wochen, der 18-Jährige fast zwei Monate in Schubhaft gesessen - mehr dazu in Schubhäftlinge legten Brand in Zelle.

Abgebranntes Zimmer

Landespolizeidirektion Wien

Die Männer hatten Matratzen und Bettzeug in Brand gesteckt

Drei Beamte mit Rauchgasvergiftung

Die Insassen wurden von Beamten und der Wiener Berufsfeuerwehr mit Atemschutz-Geräten gerettet. Die Schubhäftlinge erlitten zum Teil schwere Verletzungen - ein 19 Jahre alter Bursch trug ein Inhalationstrauma und Verbrennungen von zehn Prozent seiner Hautoberfläche davon. Zu Schaden kamen aber auch drei Beamte, die mit Rauchgasvergiftungen behandelt werden mussten.

Die fünf Afghanen und ein Iraner im Alter zwischen 18 und 33 Jahren werden nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Im Ermittlungsverfahren hatten sich sie sich wechselseitig belastet. Sie bezichtigten jeweils einen oder mehrere Mitgefangene, das Feuer gelegt zu haben. Der Prozess startet am 15. März. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, die Urteile sind für 22. März geplant.

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