Angebliche Drogenbande auf freiem Fuß

Die letzten beiden vermutlichen Mitglieder einer Drogenbande sind am Freitag aus der U-Haft freigelassen worden. Vor zwei Tagen war der mutmaßliche Bandenchef freigekommen. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Es ist ein nächster Dämpfer für die Anklagebehörde. Nach dem mutmaßlichen Paten sind mit den zwei am Freitag entlassenen Verdächtigen nicht nur alle Bandenmitglieder wieder auf freiem Fuß, sondern auch zwei Männer, die im oberen Bereich der kriminellen Organisation angesiedelt gewesen sein sollen. Diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte laut Behördensprecherin Nina Bussek dagegen Beschwerde ein.

Sujetbild Staatsanwaltschaft

ORF

Staatsanwaltschaft legte Beschwerde wegen Freilassungen ein

Sieben eher untergeordnet Beteiligte sind erstinstanzlich bereits abgeurteilt worden, hatten aber laut der in dieser Causa tätigen Verteidigerriege entweder Bewährungsstrafen oder teilbedingte Haftstrafen erhalten, wobei der unbedingte Strafteil unter Anrechnung der jeweiligen U-Haft-Zeiten als verbüßt anzusehen war.

Vorwurf zu schleppenden Ermittlungen

Am vergangenen Montag war der mutmaßliche Kopf der Bande, ein 38 Jahre alter Österreicher serbischer Herkunft, wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots vom Landesgericht auf freien Fuß gesetzt worden. Nach Ansicht des Gerichts waren die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu schleppend verlaufen. Nach achtmonatiger U-Haft und weil unklar ist, wann mit dem Vorliegen einer Anklage gerechnet werden kann, konnte der Mann ohne Auflagen seine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt verlassen.

Der Mann war am 6. Juni 2018 in U-Haft genommen worden und wies seither sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe zurück. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte Ende August fest, dass der 38-Jährige in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Philipp Wolm, der Rechtsvertreter des Mannes, hatte dessen Inhaftierung schon im Sommer bekämpft.

Landesgericht Wien

ORF.at/Zita Klimek

Verdächtige aus U-Haft entlassen

Das OLG ordnete damals die Fortsetzung der U-Haft an - allerdings ohne Sachverhaltsannahmen zum dringenden Tatverdacht und Feststellungen zu konkreten Tathandlungen, der angenommen unternehmensähnlichen Bandenbildung bzw. dem Reinheitsgehalt des sichergestellten Suchtgifts zu treffen, wie der OGH dem in einer Haftbeschwerde geäußerten Vorbringen des Verteidigers beipflichtete.

3,7 Tonnen Marihuana vertrieben

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Rechtsmittel ein und verteidigte die Dauer ihrer Ermittlungen mit dem umfangreichen, 13 Bände umfassenden Akt und entsprechend aufwendigen Erhebungen. Die 20 Mitglieder der Bande sollen insgesamt knapp 3,7 Tonnen Marihuana in Umlauf gebracht haben und damit knapp 19 Millionen Euro erwirtschaftet haben.

Links: